„Unsere Solidarität gegen ihre Repression!“ – Aufruf von AntifaschistInnen aus Kiel Dezember 2010

Unsere Solidarität gegen ihre Repression!

In Kiel stehen mal wieder einige Prozesse gegen Antifaschist_innen an. Die Vorwürfe sind unterschiedlich, der Grund ist jedoch in allen Fällen der selbe. Konsequenter Antifaschismus, der sich nicht auf die leeren Worthülsen bürgerlicher Politiker_innen beschränkt, ist notwendig und muss sich notwendig auch gelegentlich über bestehende Gesetze hinwegsetzen. Denn gerade von einem Staat, der die Totalitarismustheorie zur Leitidee erhoben hat und ständig bemüht ist, die radikale Linke ideologisch mit Nazis gleichzusetzen und mit Repression zu überziehen, ist nichts Gutes zu erwarten.

Zudem befinden wir uns seit Jahren in einer Situation, in der der herrschende Diskurs und die herrschende Politik ein zunehmend repressives Klima schaffen. Spätestens seit 2001 schafft sich der Staat mit dem Vorwand der Terrorbekämpfung ein immer umfangreicheres Instrumentarium an Repressionsmitteln; führende Politiker_Innen sind stets bemüht, Dinge wie „eine neue RAF“ heraufzubeschwören und nicht zuletzt die Repressionswelle im G8-Vorfeld 2007 hat gezeigt, dass der Staat mit dem Terrorismusvorwurf auch gegen die radikale Linke
vorzugehen bereit ist. Doch damit nicht genug, müssen wir auch noch das permanente Gejammer der Polizeigewerkschaften ertragen, das im Oktober schließlich zu einer Verschärfung des Strafmaßes bei vermeintlichem oder realem „Widerstand“ führte.

Erst kürzlich wurde in Kiel ein Antifaschist wegen Geschehnissen in Neumünster angeklagt. Gerade die dortige Situation beweist immer wieder aufs Neue, wie notwendig antifaschistische Intervention gegen die beschissenen deutschen Zustände ist. Bei einem versuchten Aufmarsch waren Nazis dieses Jahr an einigen Stellen effektiv an ihrem menschenverachtenden Treiben gehindert worden. Jedoch hatte die Polizei wohl noch eine Festnahmequote zu erfüllen, um sich in der Öffentlichkeit keine Untätigkeit vorwerfen lassen zu müssen. Das Verfahren endete letztlich mit einem Freispruch. Staatlicherseits ein repressiver Schnellschuss und auch ein Schuss in den Ofen.

Wollen wir den Kampf für eine Welt nicht aufgegeben, in der nicht mehr Ausbeutung und Unterdrückung die bestimmenden Prinzipien sind, dann müssen wir uns eine Antwort auf staatliche Repression einfallen lassen,
die mehr ist, als nur Soli-Kohle für von Repression betroffene Personen klarzumachen. Wir müssen in den Fokus rücken, dass Repression die logische Konsequenz auf radikale Linke Politik ist. Gerade linksradikaler Antifaschismus darf sich nicht darauf beschränken, gegen einzelne Nazis vorzugehen, sondern muss Staat, Nation und all die
anderen Verhältnisse, in denen faschistisches Gedankengut (re-)produziert wird in in ihren Grundfesten kritisieren und auch praktisch bekämpfen.
Es gilt deutlich zu machen, dass Repression nicht nur diejenigen Menschen betrifft, die gerade mal das Pech hatten, ins/vors Visier des staatlichen Gewaltapparates zu geraten. Wir müssen vermitteln, dass Repression dazu dient, linke Politik und Aktivist_innen zu kriminalisieren und in ihrer Arbeit einzuschränken.

Deswegen sollten wir auch mit Prozessen nicht umgehen, als wäre dieses nur ein individuelles Problem der Betroffenen (obwohl es sicher unter anderem auch das ist). Wir müssen deutlich machen, dass der Staat
probiert, die Prozesse auf eine rein strafrechtliche Ebene zu ziehen und damit zu entpolitisieren. Unsere Aufgabe ist es, die politische Motivation dieser Anklagen in den Vordergrund zu rücken, die Prozesse im besten Fall offensiv politisch zu führen! Wir müssen klar machen, dass zwar verschiedenen Leuten verschieden bedruckte Briefe ins Haus flattern, die aber an eine gemeinsame Adresse gerichtet sind: Denn gemeint sind wir alle und unsere politische Arbeit! Daher müssen wir auch im Umgang mit Repression gemeinsame Vorgehensweisen finden.

Unsere Solidarität gegen ihre Repression!
Für eine Welt ohne Nazis, Staat, Nation und Klassenjustiz!

Weil Solidarität mit schönen Worten allein nicht machbar ist, haben wir
auch ein Konto und hoffen, dass ihr Ideen habt, wie ihr uns politisch
und/oder finanziell unterstützen könnt:

Rote Hilfe e.V. Kiel
BLZ: 200 100 20
Postbank Hamburg
Konto-Nr.: 88 214 207
Stichwort: Prozesskosten Kiel


Wenn ihr selber von Repression betroffen seid oder einfach Solidaritätsbekundungen loswerden wollt, dann meldet euch bei: antirepressiva-kiel[ät]gmx.de

Prozess gegen Kieler Antifaschist wegen spontanen Aktionen gegen Naziaufmarsch

Am nächsten Dienstag findet ein Prozess gegen einen Kieler Antifaschisten statt. Ihm wird vorgeworfen, sich im Rahmen der spontanen Proteste gegen einen kurzfristig angemeldeten Naziaufmarsch am 7.4.2009 in Kiel gegen seine Gewahrsamnahme gewehrt zu haben und dabei einem gepanzerten Polizisten blaue Flecken zugefügt zu haben. Die Anklageschrift wurde im Laufe der Zeit zweimal geändert und wieder einmal muss sich ein Mensch für seinen Protest gegen öffentlich auftretende Neonazis rechtfertigen.
Am Abend des 7.4.2009 führten etwa 25 Neonazis der „Aktionsgruppe Kiel“ und der NPD zwischen 19 und 20.30 Uhr einen kurzfristig angemeldeten Aufmarsch in der Kieler Innenstadt durch. An den spontanen Gegenaktionen beteiligen sich über 100 AntifaschistInnen. Die Polizei schirmte den gesamten Aufmarsch ab und ging mit äußerster Brutalität gegen protestierende AntifaschistInnen vor. TeilnehmerInnen einer Sitzblockade an der Bushaltestelle Hauptbahnhof wurden verprügelt, ein Journalist wurde mit Schlägen an seiner Arbeit gehindert und immer wieder fielen vor allem PolizistInnen der Eutiner BFE-Einheiten durch Gewaltandrohungen und -anwendungen gegen AntifaschistInnen auf. Nachdem die Nazis ihren kurzen Aufmarsch beendet hatten, durften diese den Ort des Geschehens durch den Hauptbahnhof verlassen und ohne Polizeibegleitung Richtung Arbeitsamt abziehen, während AntifaschistInnen von der Polizei am Hauptbahnhof festgehalten wurden.
Den ganzen Artikel zu den Ereignissen: http://www.antifa-kiel.org/index.php/news/items/spontaner-naziaufmarsch-in-kiel-behindert.51.html

Kieler Polizei im Einsatz gegen AntifaschistInnen: „Unverhältnismäßig und rechtswidrig“

Im Einsatz gegen engagierte GegnerInnen von Nazi-Umtrieben bewegt sich die Kieler Polizei oftmals jenseits von Recht und Gesetz. Das hat nun auch der Landesbeauftragte für Datenschutz festgestellt. Wir fordern die politischen EntscheidungsträgerInnen auf, diesem Treiben umgehend Einhalt zu gebieten.

 

Am Abend der Kommunalwahlen im Mai 2008 wurden zahlreiche EinwohnerInnen unserer Stadt am Betreten ihres Rathauses, wo sie der Bekanntgabe der Wahlergebnisse beiwohnen wollten, gehindert. Die Anweisung dazu kam von Polizeibeamten, die dem Ordnungsdienst mitgeteilt hatten, die betreffenden Personen seien als engagierte Nazi-GegnerInnen bekannt.

Antifaschistisches Engagement als Begründung für die Verweigerung von Bürgerrechten? Kaum zu glauben, aber inzwischen auch amtlich. Zwei der Betroffenen haben sich an das Unabhängige Landeszentrum für Datenschutz (ULD) gewandt.

 

In einem Antwortschreiben an Bettina Jürgensen, eine der SprecherInnen des Runden Tisches gegen Rassismus und Faschismus in Kiel – sie arbeitet dort als Delegierte der Gewerkschaft ver.di mit – heißt es: „Die Informationsweitergabe des Polizeibeamten an den Vertreter der Stadt Kiel haben wir beanstandet. Es gibt nach Auffassung des ULD für die Datenübermittlung keine gesetzliche Erlaubnisnorm. Wie anlässlich von Störungen bei Wahl-handlungen und bei der Feststellung des Wahlergebnisses zu verfahren ist, regelt das Landeswahlgesetz abschließend. Der Wahlvorstand kann Personen, die die Ordnung und Ruhe bei Wahlhandlungen und bei der Feststellung des Wahlergebnisses stören, aus dem Wahlraum verweisen. Das ist in Ihrem Fall nicht geschehen; nach Ihrer – auch insoweit unbestrittenen – Sachverhaltsdarstellung wurde Ihnen im Rahmen einer ‚Einlasskontrolle’ der Zutritt verweigert. Dem anwesenden Polizeibeamten waren Sie als langjährig der Kieler Antifa-Szene zuzurechnende Person bekannt. Diese Angabe führte bei dem Vertreter der Stadt dann dazu, das Hausverbot auszusprechen. Bei der Datenübermittlung nach § 192 Abs. 1 Landesverwaltungsgesetz (LverwG) sehe ich den Grundsatz der Verhältnismäßigkeit nicht hinreichend berücksichtigt.“

 

In der schriftlichen Begründung der Stadt Kiel für das Hausverbot heißt es tatsächlich: „Es ist bekannt, dass Sie ständige Teilnehmerin bei Demonstrationen von antifaschistischen Aktivisten in Kiel sind.“ Hier wäre zu fragen, ob die Bezeichnung „Aktivisten“ angebracht ist angesichts der Tatsache, dass zu den von Bettina Jürgensen mit organisierten bzw. angemeldeten Demonstrationen die vom 24.5.08 mit 1500 Teilnehmenden ebenso gehört wie die vom 29.1.2005 mit mehr als 8000 Menschen. Aber weiter: „Es bestand die Befürchtung, dass es zwischen rechts- und linksorientierten Besucher/innen während der Bekanntgabe der Wahlergebnisse zu gewalttätigen Auseinandersetzungen im Rathaus kommen würde und die Erfüllung hoheitlicher Aufgaben im Rathaus gefährdet war.“

In dem Schreiben des ULD heißt es außerdem: „Über Sie ist zwar bei der Landespolizei Schleswig-Holstein gespeichert, dass das 2. Polizeirevier Kiel (…) wegen des Verdachts auf Hausfriedensbruch ermittelt, aber am Wahlabend wurde bei der Kontrolle weder auf diese Information zurückgegriffen noch wäre sie geeignet, die Maßnahme – Hausverbot – zu begründen.“

 

Bei der Handlung, wegen der die Polizei ermittelt, handelt es sich keineswegs um eine kriminelle Aktion, welche die dafür verantwortliche Person in ein schlechtes Licht rücken und die Solidarität mit ihr in Frage stellen könnte. Es geht um den Protest gegen die Zulassung einer faschistischen Partei – der NPD – zu den Kommunalwahlen. Vorgetragen während der Sitzung des Kreiswahlausschusses, der über diese Zulassung zu befinden hatte. Solcher Protest ist in den vergangenen Jahren vor jeder Kommunal- oder Landtagswahl in Kiel von verschiedenen Personen vorgetragen worden. Zum ersten Mal hat dies der Kreiswahlleiter zum Anlass genommen, eine Antifaschistin des Saales zu verweisen, sie von der Polizei hinauswerfen zu lassen und eine Anzeige wegen Hausfriedensbruchs zu stellen. Dieser Vorfall zeigt, dass auch politische Kräfte in Kiel bemüht sind, Faschisten vor freiheitlichem Protest zu schützen und AntifaschistInnen zu kriminalisieren. Die Anzeige muss zurückgezogen werden! Hervorzuheben ist, dass das ULD eindeutig feststellt, auch der solchermaßen inkriminierte Protest hätte als Grund für ein Hausverbot am Wahlabend nicht ausgereicht.

 

Im Schreiben an den anderen Antifaschisten, der sich wegen des von der Polizei betriebenen Datenmissbrauchs und der Einschränkung seiner Bürgerrechte ans ULD gewandt hatte, beurteilt das ULD das Hausverbot als „unverhältnismäßig und rechtswidrig“.

Damit sind noch immer nicht alle Aspekte dieser Angelegenheit geschildert. Während über den letztgenannten Antifaschisten keinerlei irgendwo gespeicherte Daten aufzufinden waren, führte die Ermittlung gegen Bettina Jürgensen zur Speicherung ihrer Daten „voraussichtlich bis zum 20.5.2011“ unter anderem in der Datei „@rtus“. (Über diese Datei heißt es auf der Internetseite es ULD: „@rtus steht für den Aufbruch der Polizei des Landes in eine neue Welt der Informationsverarbeitung. Das Verfahren ist mit erheblichen datenschutzrechtlichen Bedenken in den Wirkbetrieb gegangen.“) „Diese Erkenntnisse“, so teilte das ULD Bettina Jürgensen weiter mit, „sind auch für das Sachgebiet 311 (politisch motivierte Straftaten) beim Landeskriminalamt Schleswig-Holstein (…) erfasst, weil … die Tatumstände einen politisch motivierten Hintergrund aufweisen. Aus diesen Gründen ist auch eine Speicherung in der BKA-Verbunddatei `INPOL – Fall Innere Sicherheit´ von der Landespolizei Schleswig-Holstein veranlasst worden. Im Rahmen des Meldedienstes PMK (politisch motivierte Kriminalität) erfolgte ein Informationsaustausch mit den Kommissariaten 5 der Bezirkskriminalinspektionen in Schleswig-Holstein, der Verfassungsschutzbehörde des Landes Schleswig-Holstein und dem Bundeskriminalamt.“

– „Politisch motivierte Kriminalität“. Unfassbar!

 

Es sei daran erinnert, dass Kieler Nazis, noch bevor die NPD mit Hermann Gutsche zum ersten Mal einen Vertreter in die Kieler Stadtvertretung entsenden konnte, zahlreiche gewalttätige Angriffe auf Linke und AntifaschistInnen unternommen hatten. Höhepunkt war die Woche vom 16.bis zum 22. April, während der es fast in jeder Nacht zu Überfällen auf Einrichtungen wie zum Beispiel die Gaardener Arbeitsloseninitiative kam. Der Zusammenhang zum NPD-Wahlkampf war offensichtlich, kandidierten doch einige Nazis um den mehrfach vorbestraften Nazi-Schläger und ehemaligen NPD-Landesvorsitzenden Peter Borchert selbst auf der NPD-Liste. Am Rande einer NPD-Kundebung anlässlich der konstituierenden Sitzung des Stadtparlaments am 12. Juni kam es ebenfalls zu Übergriffen durch so genannte „Autonome Nationalisten“, bei denen ein Antifaschist schwer verletzt wurde. Die 750 PolizistInnen, die das Rathaus weiträumig abgesperrt hatten, hielten zwar viele BürgerInnen vom Betreten des Hauses ab, verhinderten diese Gewalttat allerdings nicht.

 

Ein neuer Fall rechtswidriger Polizeiwillkür gegen Antifaschisten ereignete sich am 29. Oktober.

Auf ihrem Weg zu einer öffentlich beworbenen Podiumsdiskussion in einer Schule in Altenholz – Thema: „Wo fängt Rechtsextremismus an?“ – wurden drei junge Leute in ihrem Auto kurz hinter der Ortseinfahrt gestoppt. Es seien „Zwischenfälle“ zwischen „rechts und links“ zu befürchten. Mit dieser Begründung erhielten die drei von der Polizei dem linken Spektrum zugeordneten Personen, die auch am Runden Tisch mitarbeiten, einen Platzverweis für ganz Altenholz für den Rest des Tages. Ob hier nur Kieler Polizisten im Einsatz waren, ist zur Zeit unklar. Eine juristische Auseinandersetzung wird folgen.

 

Die Beschneidung von Grundrechten durch die Polizei ist ein Skandal, der Konsequenzen haben muss. Hier wird den Faschisten in die Hände gearbeitet. Diese Rechtsbeugungen dürfen nicht zur alltäglichen Erscheinung werden. Die Verantwortlichen für die genannten Einsätze müssen in ihre Schranken gewiesen werden. Wir fordern die im Stadtparlament vertretenen Parteien auf, dafür zu sorgen. Alle Demokratinnen und Demokraten sind aufgerufen, ihre demokratischen Rechte gegen Polizei- und Behördenwillkür zu verteidigen.

 

Runder Tisch gegen Rassismus und Faschismus Kiel

25.11.2008

Eine Bilanz der Antirepressionsgruppe 1. April, April 2008

RUNDE AUGENGLÄSER, AUFGEWÄRMTE UND DER LINKENHASS DER GAARDENER POLIZEI
Viertägiger, politischer Prozess gegen Kieler Antifaschisten endet mit Verurteilung
Staatsanwältin Füssinger geht in Berufung und macht Rückzieher

Am Mittwoch, 21.11.2007 wurde ein Kieler Antifaschist vorm Amtsgericht nach einem viertägigen Prozess wegen der angeblichen gefährlichen Körperverletzung an einem Neonazischläger zu einer Geldstrafe von 150 Tagessätzen á 7,50 € (1125 €) verurteilt.
Anlass für den Prozesses war eine Auseinandersetzung zwischen stadtbekannten Neonazis und Antifaschisten am 01.04.2006 vor einem Gaardener Supermarkt. Die Verurteilung stützte sich dabei ausschließlich auf die Zeugenaussage eines bei der Auseinandersetzung anwesenden Begleiters der Neonazis und blendete die politisch motivierten einseitigen Ermittlungen von Polizei und Staatsanwaltschaft zur Vorbereitung der Anklage aus.
Begleitet war der Prozess von Anfang bis Ende von einer überwältigenden Beteiligung an den antifaschistischen Solidaritätsaktionen innerhalb und außerhalb des Gerichtssaals. Zunächst drohte für den Frühsommer 2008 die Neuauflage des Prozesses vorm Landgericht, nachdem die Staatsanwältin Füssinger in Berufung gegangen war. Diese zog sie jedoch im Februar überraschend zurück, womit das Urteil vom November rechtskräftig geowrden ist.
Dies ist eine Zusammenfassung der Ereignisse im Herbst 2007 und davor und der Versuch einer politischen Einschätzung derer.

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