Brandanschlag auf Ladenfassade des linken Projekts Li(e)ber Anders in Kiel-Gaarden

Wir dokumetieren eine Veröffentlichung vom Verein zur Förderung der politischen Bildung in Gaarden e.V. und der Wagengruppe Schlagloch vom 19.12.2018 sowie weitere Pressemeldungen (Update 21.12.18).

  • Brandanschlag auf Ladenfassade des linken Projekts Li(e)ber Anders in Gaarden
  • Rechter Hintergrund der Tat offensichtlich
  • Bundesweite Reihe von Brandanschlägen auf linke Zentren wird Nutzer*innen nicht einschüchtern

In der Nacht des Mittwoch, 19. Dezember 2018 wurde gegen 1.30 Uhr ein Brandanschlag auf die Außenfassade des linken Treffpunkts Li(e)ber Anders in der Iltisstraße in Kiel-Gaarden verübt. Im äußeren Eingangsbereich entfachten die Täter*innen ein Feuer, dessen Flammen die Eingangstür beschädigten. Ein Schwelbrand sowie die starke Rauchentwicklung griff dabei auch auf das Ladeninnere im Erdgeschoss über. Die von Anwohner*innen alarmierte Feuerwehr konnte den Brand schnell löschen, bevor das Feuer auf das Wohnhaus übergehen konnte. Dies hätte Gefahr für Leib und Leben der Bewohner*innen der Stockwerke darüber bedeutet.

Die Täter*innen verwendeten als Brennstoff politische Transparente, die schon im Oktober am  alternativen Bauwagenplatz Schlagloch in der Werftbahnstraße entwendet worden sind und entzündeten diese. Ein politischer Hintergrund des Brandanschlags ist damit offensichtlich: Er richtet sich gegen linke Strukturen und Räume in Kiel, aus denen heraus seit Jahren immer wieder auch wichtige antifaschistische Arbeit in dieser Stadt geleistet wird. Dass es sich bei den Täter*innen um rechte Akteur*innen handelt, kann somit als gesichert angesehen werden. Bereits in den vergangenen Wochen wurden wiederholt Nazi-Parolen wie „Rotfront verrecke“ an das Gebäude gekritzelt. „Brandanschlag auf Ladenfassade des linken Projekts Li(e)ber Anders in Kiel-Gaarden“ weiterlesen

Behörden halten Gaarden-Verbot für Afrin-Proteste aufrecht – Demobündnis legt Klage ein

Presseerklärung zum Eilantrag beim Verwaltungsgericht in Schleswig gegen neuerliches Verbot einer Demonstration für Frieden in Afrin in Gaarden durch die Stadt Kiel: Das Demonstrationsrecht ist nicht verhandelbar! Für Frieden in Afrin!

Ein breites Bündnis aus kurdischen, türkischen und deutschen Organisationen hat zu einer Demonstration „Solidarität mit Afrin!“ inGaarden am 10.3. aufgerufen. Der Demonstrationszug ist vom Vinetaplatz zum Asmus-Bremer-Platz geplant. Forderungen der Versammlung sind u.a. der Stopp aller Waffenexporte Deutschlands in die Türkei und die Beendigung der Kampfhandlungen gegen Afrin durch das türkische Militär.

Die Versammlungsbehörde der Stadt Kiel hat die Demonstrationsroute durch Gaarden gestern untersagt und lediglich eine Demonstration vom Bahnhof zum Asmus-Bremer-Platz genehmigt. Die Stadt will Gaarden weiterhin zur Demoverbotszone für Anliegen, die die Türkei betreffen, erklären. Dies wird das Bündnis der aufrufenden Organisationen diesmal nicht unwidersprochen hinnehmen undhat ein Eilverfahren vor dem Verwaltungsgericht in Schleswig gegen das Verbot eingeleitet. „Das Demonstrationsrecht ist nicht verhandelbar und die Argumentation von Polizei und Versammlungsbehörde strukturell rassistisch“, so Anmelder Björn Thoroe vom Kreisvorstand der Kieler LINKEN.

Mehmet Duman von der Afrin-Solidaritätsplattform betont, warum eine Demonstration in Gaarden für das Anliegen zentral ist: „Gerade bei Menschen mit kurdischen oder türkischen Migrationshintergrund wollen wir mit unserer Versammlung für eine friedliche Lösung des Konfliktes werben“. Das Vorgehen der Stadt sorgt bei Duman für Kopfschütteln. „Was für ein Menschenbild steht dahinter, wenn die Fähigkeit für eine demokratische Diskussion von der Abstammung abhängig gemacht wird?“

Gafur Akgül (Demokratisches Gesellschaftszentrum der KurdInnen in Deutschland Nav-Dem) betont: „In Afrîn leben nicht nur Kurd_innenunterschiedlichen Glaubens, sondern auch christliche Assyrer_innen, syrische Araber_innen und Armenier_innen. Darüber hinaus ist Afrîn auch wegen der dortigen weitgehend stabilen Lage zum sicheren Zufluchtsort syrischer Binnenflüchtlinge vor Krieg und Hunger geworden. All das wird nun durch den türkischen Angriffskrieg massiv bedroht. Der Angriff auf syrisches Gebiet ist ein eklatanter Bruch des Völkerrechtes. Wir fordern die Bundesregierung auf, jegliche Unterstützung dieses Krieges sofort zu unterlassen.“

Hüseyin Sümbül von der Föderation Demokratischer Arbeitervereine (DIDF) ergänzt: „Das Aufrechterhalten des PKK- Verbots, die Kriminalisierung und das Verbot kurdischer Fahnen und Symbole tragen nicht zur Lösung des Problems bei. Als DIDF fordern wir, dass die Unterdrückung des kurdischen Volkes und der demokratischen Kräften in der Türkei und in Deutschland aufhört, protestieren gegen die Politik der Kriminalisierung und fordern die Freilassung aller politischen Gefangenen. Statt Kurd_inneen weiterhin zu kriminalisieren, sollten die EU-Staaten eine klare Haltung gegen die AKP und ihre verlängerten Arme in Europa einnehmen.“

Kathrin Becker vom Kieler Kurdistan-Solidaritäts-Komitee kritisiert das Handeln der Versammlungsbehörde in Bezug auf das Verbotkurdischer Symbole: „Deutsche Behörden machen sich zu willigen Erfüllungsgehilfen des nationalistisch-autoritären Erdoğan-Regimes. Derzeit ist es vor allem das De-Facto-Verbot des Zeigens von Fahnen der kurdischen Selbstverteidigungseinheiten YPJ und YPG, das bundesweit regelmäßig zu Festnahmen, Polizeischikanen, Hausdurchsuchungen, Strafverfahren und Auflösungen von Demonstrationen führt. Es sind die Symbole jener Organisationen, die seit Jahren einen aufopferungsvollen Kampf gegen die islamistische Terrormiliz „IS“ führen und in Deutschland bisher keineswegs verboten sind. Die Auflagen der Versammlungsbehörde, keine YPG oder YPJ Flaggen zu zeigen, sind daher als reine Schikane anzusehen.“

Der Kieler Rechtsanwalt Dr. Björn Elberling, der für den Anmelder denEilantrag beim Verwaltungsgericht Schleswig eingereicht hat, ist optimistisch: „Um das Gaarden-Verbot zu begründen, hätte die Versammlungsbehörde aufzeigen müssen, dass von der angemeldeten Demonstration konkrete Gefahren ausgehen. Das hat sie nicht einmal versucht, es gibt ja auch nichts, was dafür spräche. Stattdessen verhängt die Behörde schlicht ein Versammlungsverbot für einen ganzen Stadtteil für kurdisch- und türkischstämmige Menschen. Ich bin zuversichtlich, dass diese massive Missachtung des Rechts auf Versammlungsfreiheit durch das Verwaltungsgericht gestoppt wird und dass die Demonstration am Samstag wie geplant am Vinetaplatz starten kann.“

Presse: KN (6.3.) | SHZ (6.3.)

kurdistansolikiel.noblogs.org

Nächtliche Abschiebung von Roma aus Kiel nach Serbien – überfallartige Aktion der Ausländerbehörde

In der Nacht vom 21. auf den 22. Februar 2018 wurde eine Familie von Kiel aus unerwartet nach Serbien abgeschoben. Die Mitglieder der Familie befanden sich auf dem Weg, ihre aufenthaltsrechtliche Situation zu verbessern. Die Mutter leidet unter physischen und psychischen Problemen, weshalb verschiedene Ärzte festgestellt hatten, dass sie nicht in der Lage ist, eine lange Reise zu unternehmen und somit keine Abschiebung stattfinden dürfte. Der Vater als ihr Ehepartner hätte demnach genauso wenig abgeschoben werden dürfen. Ihre Tochter besuchte bis dahin die Schule, um den Schulabschluss nachzuholen und damit eine Ausbildung anfangen zu können, war aber aufgrund ihrer Volljährigkeit nicht durch die prekäre physische und psychische Situation ihrer Mutter geschützt.

Trotz einer sich verbessernden Lage und der vermeintlichen Rechtssicherheit durch die verschiedenen Atteste, wurde die Familie von der Polizei zum Düsseldorfer Flughafen gebracht zwecks einer Abschiebung. Circa ein dutzend Polizist_innen und eine Mitarbeiterin der Ausländerbehörde drängten in die Wohnung ein und isolierten die Familienmitglieder voneinander. Dabei wurden die Hände der Mutter gefesselt. Die Polizei und die anwesende Mitarbeiterin von der Ausländerbehörde bedrängten die Familie so, dass diese nicht die Zeit hatte, auch nur um die aller rudimentärsten Dinge einzupacken. So konnte die Familie noch nicht einmal Kleidung mitnehmen, die sie vor der Kälte schützt. Die Polizei hatte keine schriftliche Mitteilung o.ä., die die Abschiebung erklärte. Stattdessen wurde die Abschiebung der Familie mündlich von der anwesenden Mitarbeiterin der Ausländerbehörde mitgeteilt. Die Bundespolizei hatte ein amtsärztliches Gutachten dabei, welches bereits im August 2017 erstellt worden ist. Die Familie wusste nichts von diesem Gutachten, ihr Anwalt genauso. Wichtige Briefe, seien sie von Ämtern oder Ärzten, wurden ihnen in der Vergangenheit mit Verspätung überreicht. Daher ist es nicht auszuschließen, dass ihnen wichtige Informationen auf verschiedene Art und Weise verschwiegen wurden.

Die Familie kommt aus Serbien und gehört zur Minderheit der Roma. Die Diskriminierung ihnen gegenüber ist vor Ort extrem: Familien werden vertrieben, von Polizei und Nationalist_innen provoziert und geschlagen, dazu noch werden Schul- und Arbeitsplätze verweigert. Selbst so alltägliche Dinge wie Nahrung kaufen, sind oft mit Diskriminierung verbunden. Gleichzeitig stuft die Europäische Union Serbien als ein sicheres Herkunftsland ein, dies im Rahmen der Verhandlungen zum EU-Beitritt. Als Gegenleistung zur Einstufung werden EU-Gelder an die jetzigen führenden Politiker Serbiens gereicht, die bekanntlich korrupt sind und teilweise als Kriegstreiber während der brutalen jugoslawischen Kriege in den 90er Jahren bekannt waren. Die Regelung zu den sicheren Herkunftsstaaten verhindert, dass Menschen vor massiver Gewalt in die EU fliehen können. Einen sicheren Aufenthaltsstatus zu bekommen ist für Betroffene ziemlich schwer, häufig nahezu unmöglich.

Wir wollen gegen diese unmenschliche Politik ein Zeichen setzen. Die abgeschobene Familie hatte nicht nur den Willen, sondern sah sich gezwungen, wenn sie nicht mit täglicher Diskriminierung bis zu körperlicher Gewalt leben wollte, ihr Leben in Deutschland weiterzuführen. Nun sind sie einer extrem unsicheren Situation überlassen und von ihren Kieler Freund_innen getrennt worden. Zurzeit befindet sich die Familie bei Verwandten, die ebenfalls unter extrem prekären Verhältnissen lebt. Weder Strom noch Kälteschutz sind vor Ort vorhanden. Die Aussicht auf eine Verbesserung ihrer Lage ist unter diesen Umständen nahezu unvorstellbar. Ihre Lage ist kein Einzelfall, denn durch Diskriminierung und Abschottungspolitik werden die Lebensperspektiven vieler Geflüchteter zunichte gemacht.

„Wir werden weiter gegen jede Abschiebung kämpfen!“ sagt Ela Hazem, Sprecherin vom netzwerk antirassistische aktion kiel (nara). Sie ergänzt, „wichtig ist es mit Betroffenen in Kontakt zu treten, damit Betroffene sich in Bezug eine drohende Abschiebung informieren können und selbstverständliche Solidarität zu leisten.“

Am kommenden Dienstag, 27.02.2018, werden Aktivist*innen von 8.30-9.30 Uhr die Flyer des Alarmphone Kiel: Abschiebungen stoppen vor der Kieler Ausländerbehörde (Sophienblatt 12, 24114 Kiel) verteilen.

Gegen die Unerträglichkeit der täglichen Abschiebepolitik:

Es gibt keine sicheren Herkunftsländer für Roma!

Wir fordern Bleiberecht für Alle!

Abschiebung ist Mord!

netzwerk antirassistische aktion [nara] kiel und freund_innen der familie

Rückfragen: nara_presse[at]riseup.net

antiravernetzungsh.noblogs.org

Landtagswahlkampf im April: Kieler Antifaschistin durch Polizei schwer verletzt

Mit diesem Text möchten wir einen Vorfall veröffentlichen, der sich bereits im Frühjahr dieses Jahres zugetragen hat: Am 14.4.2017 wurde eine Kieler Antifaschistin bei einem Polizeieinsatz schwer verletzt. An diesem Abend war die Polizei offenbar aufgrund antifaschistischer Aktionen gegen AfD-Wahlplakate auf der Suche nach Aktivist_innen, die sie dafür verantwortlich machen kann. In Mettenhof verfolgte eine Streifenwagenbesatzung die Anwohnerin, welche sie der Demontage eines AfD-Plakates verdächtigte. Da sich die Genossin nicht einfach grundlos von der Polizei kontrollieren lassen wollte, blieb sie nicht stehen und wurde daraufhin gewaltsam von einem Polizisten zu Boden gerissen, wobei sie sich schwerste Verletzungen im Knie zuzog. Die Antifaschistin musste per Notarzt ins Krankenhaus gebracht werden, sich einer langen Operation unterziehen und drei Wochen im Krankenhaus verbringen. Sie erlitt einen Bruch, Bänderrisse, einen Kreuzbandriss und anderes. Insgesamt lag die Genossin, bedingt durch eine weitere Operation, sechs Wochen im Krankenhaus.

In der Zwischenzeit bekam die Betroffene eine Vorladung der Polizei mit dem Vorwurf der „Sachbeschädigung“, gegen sie wurde Anzeige durch die AfD erstattet. Das Verfahren wurde jedoch von der Staatsanwaltschaft relativ schnell wieder eingestellt.

Nach Einsicht der Akten und in Absprache mit einem Anwalt und weiteren GenossInnen stellte sie nun aufgrund der erheblichen Verletzungen, der zu befürchtenden bleibenden Schäden im Bein und des Verdienstausfalls Anzeige gegen die PolizistInnen wegen fahrlässiger Körperverletzung und eine Dienstaufsichtsbeschwerde bei der Polizei.

Die Rote Hilfe Kiel und die Autonome Antifa-Koordination Kiel verurteilen das gewalttätige und unverhältnismäßige Verhalten der Polizei bei der Beschützung rassistischer Wahlplakate in Kiel, welches zu der schweren Verletzung der Antifaschistin führte und sichert der Betroffenen volle politische, rechtliche, materielle und finanzielle Unterstützung zu. Der Schutz eines vermutlich wenige Euro billigen Plakates der rassistischen und chauvinistischen Partei AfD steht in keinem Verhältnis zum Resultat dieses gewalttätigen Polizeieinsatzes, der schweren Verletzung einer Anwohnerin des Stadtteils.

Der oben beschriebene Vorfall war jedoch nicht der einzige – wenn auch der unserer Kenntnis nach schwerste – Übergriff der Polizei gegen aktive Antifaschist_innen dieses Jahr: So wurden z.B. am 29.4. bei Protesten gegen eine AfD-Kundgebung in der Kieler Innenstadt, welche von einem Großaufgebot der Polizei beschützt wurde, zwei Menschen von der Polizei mit Hunden verfolgt und ihnen angedroht, die Hunde auf sie loszulassen, wenn sie nicht stehen bleiben würden und daraufhin ebenfalls unverhältnismäßig hart zu Boden gebracht.

Bereits am 3.3. wurden Antifaschist_innen in Aukrug beim Protest gegen eine AfD-Veranstaltung von Eutiner Polizeieinheiten massiv mit Gewalt bedroht. Einige Aktivist_innen wurden an diesem Abend in Gewahrsam genommen, ziellos in Gefangenentransportern durch die Gegend gefahren und schließlich in Neumünster erkennungsdienstlich behandelt und währenddessen seitens der Polizist_innen persönlich beleidigt und bedroht.

Dies zeigt, dass polizeiliche Übergriffe auf Linke nicht nur beim G20-Gipfel in Hamburg, sondern auch in den Monaten davor und danach im Wahlkampf traurige Regelmäßigkeit sind. Wir wünschen allen Betroffenen viel Kraft! In der Gesamtbetrachtung freut uns jedoch, dass Antifaschist_innen in Schleswig-Holstein der AfD sowohl im Landtagswahlkampf als auch im gerade endlich zu Ende gegangenen Bundestagswahlkampf erfolgreich entgegentreten konnten und sicherlich ihren Anteil an dem vergleichsweise schlechten Wahlergebnissen der AfD in Schleswig-Holstein verbuchen können.

Rote Hilfe OG Kiel [&] Autonome Antifa-Koordination Kiel, Oktober 2017

15 Tage(ssätze) für eine Torte auf Beatrix von Storch

Heute versammelten sich am Morgen des 12. Juni 2017 etwa 30 Antifaschist*innen vor dem Kieler Amtsgericht, um ihre Solidarität mit einer angeklagten antifaschistischen Aktivistin zu demonstrieren. Diese musste sich heute vor Gericht verantworten, weil ihr vorgeworfen wurde, Ende November 2017 die stellvertretende AfD-Vorsitzende Beatrix von Storch bei einer Wahlkampfveranstaltung in der Parteilandeszentrale Kiel mit einem gezielten Tortenwurf beleidigt zu haben.

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Nach einer kurzen Kundgebung und einem Stück Kuchen wollte ein Großteil der Teilnehmer*innen sich in den Gerichtssaal begeben, um dem Prozess beizuwohnen. Mehreren Menschen wurde ohne konkrete Begründung der zutritt zum Gericht verweigert, darunter die von der Angeklagten als verteidigerin benannte Person.. alle anderen Prozessbeobachter*innen mussten sich einer Personalienfeststellung samt Leibesvisitation unterziehen und sämtliche mitgeführte Gegenstände abgeben. Ein Genosse, den die eingesetzten Beamt*innen als zur Fahndung ausgeschrieben identifiziert haben wollte, gelang es, sich in letzter Sekunde vom Ort des Geschehens zu entfernen. Erst eine halbe Stunde nach Prozessbeginn konnten wegen dieser Verzögerungstaktik seitens Polizei und Gericht die handgezählten 18 Plätze im viel zu kleinen Gerichtssaal durch solidarische Besucher*innen vollständig eingenommen werden.

Die Verhandlung, bei der sich die Angeklagte erzwungenermaßen selbst verteidigte und immer wieder den politischen Kontext der kriminalisierten Aktion ausführlich darlegte, endete mit einer Verurteilung zu einer Geldstrafe von 15 Tagessätzen zu 10 Euro. Die Antifaschistin kündigte an, die Strafe wie schon den vorherigen Strafbefehl nicht zu zahlen, sondern diese aus Protest gegen das Urteil im Gefängnis absitzen zu wollen. Beatrix von Storch erschien trotz Vorladung durch die Verteidigung nicht.

Prozessbericht der Unterstützer*innengruppe sowie Pressespiegel bei der Roten Hilfe OG Kiel

Nicht-offizieller “Antifa-Kiel” Mastodon-Account aufgetaucht!

In jüngster Vergangenheit ist auf der alternativen Kommunikationsplattform “Mastodon” ein Account unter dem Namen “Antifa-Kiel (@antifa_kiel)” aufgetaucht. Auf diesem Account sind sämtliche Inhalte des “Antifa-Kiel” Twitter-Accounts gespiegelt und die Website der Autonomen Antifa-Koordination Kiel verlinkt. Auch wenn es den offensichtlichen Anschein macht, dieser Account wird nicht von der Autonomen Antifa-Koordination Kiel verwaltet! Richtet keine Anfragen an diesen Account und nutzt für verifizierte Informationen nur unsere offiziellen Kanäle www.antifa-kiel.org und den dazugehörigen Twitter-Account (@antifa_kiel). Die urhebenden Personen hinter diesem Mastodon-Account fordern wir auf, diesen umgehend zu löschen.

Autonome Antifa-Koordination Kiel, 24.04.2017

Repressives Potpourri – Staatsanwaltschaft und AfD Hand in Hand gegen Kieler Antifaschist_innen

Nach etwa eineinhalb Jahren wurden im Oktober 2016 die letzten Verfahren gegen Antifaschist_innen im Zusammenhang mit den Protesten gegen den Landesparteitag der AfD 2015 in Kiel eingestellt. Vorausgegangen ist diesem Erfolg eine ebenso lange und kontinuierliche gemeinsame Antirepressionsarbeit von Betroffenen, Anwält_innen, Antifa und Rote Hilfe e.V..

Anfang des Jahres 2015 wurde bekannt, dass der schleswig-holsteinische Landesverband der rechtspopulistischen und chauvinistischen Partei „Alternative für Deutschland“ (AfD) einen Landesparteitag in der „Business-Lounge“ der Sparkassenarena mitten in der Kieler Innenstadt abhalten will. Gegen diesen Parteitag mobilisierte ein Bündnis linker und antifaschistischer Gruppen aus Kiel, Schleswig-Holstein und Hamburg unter dem Motto „Das ist keine Alternative: Gegen Nationalismus, Rassismus, Sexismus und Chauvinismus! Grenzenlose Solidarität statt autoritäre Krisenlösungen!“1 zu einer Kundgebung. Bereits im Vorfeld wurde durch die lokale Presse bekannt, dass die AfD eine Strafanzeige wegen des antifaschistischen Aufrufs stellte.2

Am Morgen jenes 21. März 2015 folgten etwa 200 Antifaschist_innen dem Aufruf zur Kundgebung gegen die AfD in Sichtweite des Tagungsortes. Von hier aus bewegten sich wenig später über 100 Menschen zum Delegierten-Eingang, um die teilnehmenden AfD-Mitglieder mit ihrer antifaschistischen Kritik direkt zu konfrontieren. Dieser Versuch, den Protest so nah wie möglich an seine Adressat_innen heran zu tragen, wurde erst kurz vor dem Eingangsbereich durch massive Gewalt der herbeieilenden Polizei in Form von Schlagstockgebrauch, Faustschlägen und Fußtritten aufgehalten. Mehrere Demonstrant_innen wurden dabei verletzt. Die an dieser Aktion beteiligten Antifaschist_innen wurden anschließend auf dem Vorplatz der Arena eingekesselt und in einem langwierigen Prozedere kontrolliert, durchsucht und abfotografiert. Hierbei wurden die Personalien von 129 Aktivist_innen aus unterschiedlichen politischen Spektren festgestellt, was im Nachklang des Tages zu einer Reihe von Anzeigen und Verfahren gegen die Betroffenen führte. Unter den Eingekesselten befand sich ebenfalls ein Landtagsabgeordneter der Grünen, welcher von der Polizei in den Kessel gelassen wurde um mit den Antifaschist_innen zu sprechen, jedoch danach nicht mehr heraus gelassen wurde und ebenfalls den polizeilichen Maßnahmen ausgesetzt war.3

Gemeinsame spektrenübergreifende Antirepressionsarbeit

Noch am Tag selber kündigte die Polizei gegenüber den Demonstrant_innen an, dass eine Strafanzeige gestellt wurde und gegen sie wegen „Hausfriedensbruch“ ermittelt werden würde. Um einen möglichst koordinierten Umgang mit der zu erwartenden Repression zu organisieren, luden die Autonome Antifa-Koordination Kiel und die Rote Hilfe Ortsgruppe Kiel für Mitte April 2015 zu einem großen Antirepressionstreffen im Kieler Gewerkschaftshaus ein, um mit möglichst vielen Betroffenen das weitere Vorgehen zu besprechen. An diesem Treffen nahmen über 50 Menschen sowie ein solidarischer Anwalt teil. Dort konnte vielen – gerade auch jüngeren – Genoss_innen die Angst vor möglichen Nachteilen durch die Strafanzeigen genommen werden, in dem vereinbart wurde, dass mit Polizei und Staatsanwaltschaft nicht kooperiert und auf mögliche Vorladungen nicht reagiert wird und dass es eine kollektive Aufarbeitung der Geschehnisse geben solle. Der Anwalt beantragte stellvertretend für einen Betroffenen Akteneinsicht. Die Rote Hilfe OG Kiel stellte sich und ihre Arbeit vor und wies auf die Möglichkeit hin, nach Ende der Verfahren Unterstützungsanträge bei der Roten Hilfe zu stellen. Auch Vertreter_innen der an der Aktion beteiligten Gruppen bekräftigten, dass die Betroffenen sowohl politisch als auch finanziell nicht alleine gelassen werden.

Im Mai flatterten schließlich die bereits erwarteten Vorladungen und Anhörungsbögen vom Kommissariat 5 (Staatsschutz) der Kieler Polizei ein. In den Briefen wurde den Betroffenen mitgeteilt, sie sollen als „Beschuldigte/r“ wegen des Vorwurfs eines „Hausfriedensbruchs“ (§ 123 StGB) am 21. März 2015 auf dem Gelände der Sparkassenarena angehört werden. Der ebenfalls eingekesselte Gründe Landtagsabgeordnete war aufgrund seiner Immunität nicht mehr davon betroffen. Abermals luden die Rote Hilfe und die Antifa zu einem Antirepressionstreffen ein. Im Juni 2015 sind dann weitere Vorladungen der Polizei bei verschiedenen Betroffenen eingetroffen, denen jetzt auch andere Vorwürfe als nur Hausfriedensbruch (u.a. „Vermummung“4, „Beleidigung“, „Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte“ und „versuchte Körperverletzung“) gemacht wurden.

Einstellung #1

Knapp fünf Monate nach der Aktion wurde im Laufe des August dann erfreulicherweise bekannt, dass die Staatsanwaltschaft die Verfahren wegen „Hausfriedensbruch“ nach § 170 Abs. 2 StPO, also mangels Tatverdachts, eingestellt hat, da der Platz vor der Arena, obwohl er zum dortigen Privatgrundstück gehört, üblicherweise für Fußgänger nutzbar ist. Die Frage, ob das nicht-abgesperrte Areal vor der Sparkassenarena ein so genanntes „befriedetes Gebiet“ oder doch öffentlicher Raum ist, hätte als erstes in einer möglichen Verhandlung vom Gericht geklärt werden müssen. In den folgenden Monaten und Jahren hätte die Kieler Justiz eine Menge zu tun gehabt, da viele der betroffenen Antifaschist_innen bereit waren, ihre Verfahren vor Gericht auszutragen. Die Rote Hilfe Kiel wertete die Einstellung der Verfahren als Erfolg der organisierten und gemeinsamen Antirepressionsarbeit aller Betroffenen, da es der Polizei nicht gelungen sei, ihre Strategie der Einschüchterung zum Erfolg zu führen.5 Ende September wurde ebenfalls bereits ein in dem Zusammenhang stehendes Verfahren wegen „Widerstand“ gegen einen Genossen eingestellt.

Die spannende – bis dahin unbeantwortete – Frage blieb, wer am 21. März die Anzeige wegen Hausfriedensbruch stellte: War es die AfD, oder doch die das Hausrecht besitzende Betreiber_innen-Gesellschaft der Sparkassenarena?

Da geht doch noch was – Anklage reloaded

Die Freude über die eingestellten Verfahren wegen Hausfriedensbruch währte jedoch nicht allzu lange: Ende August hatten 11 Menschen, die vorher wegen Hausfriedensbruch angeklagt waren, erneut Vorladungen bekommen – dieses mal mit dem Vorwurf des „Landfriedensbruchs“ (§ 125 StGB). Die Kieler Polizei und Staatsanwaltschaft schienen sich mit der Einstellung der Verfahren nicht zufriedengeben zu wollen. Des weiteren standen immer noch weitere Vorwürfe gegen einzelne Aktivist_innen im Raum. Die Rote Hilfe, die Antifa-Koordination und die SDAJ (Sozialistische Deutsche Arbeiterjugend) luden abermals zum nunmehr dritten großen Treffen ein, an dem wieder viele der (ehemals) Betroffenen und ein Anwalt teilnahmen.

Nach Abschluss der „Ermittlungen“ übergab die Polizei die Fälle im Dezember 2015 an die Kieler Staatsanwaltschaft. Diese wertete die Vorwürfe gegen die 11 Antifaschist_innen zwar nicht als Landfriedensbruch, jedoch als „Widerstand“, da sich die Betroffenen nicht einfach so von den eingesetzten Eutiner Polizist_innen haben schubsen und schlagen lassen, wie es offensichtlich von ihnen erwartet wurde. Als „Beweis“ diente das von der Polizei am 21. März angefertigte Videomaterial.

Mittlerweile war auch bekannt, dass die Anzeige wegen Hausfriedensbruch am 21.3. von der Betreiber_innen-Gesellschaft der Sparkassenarena gestellt wurde. Dies wurde auch vorher so von der Geschäftsführung mit der AfD für den Fall einer versuchten Blockade des Eingangs durch Antifaschist_innen abgesprochen. Die „Konzert- und Veranstaltungsgesellschaft mbH [&] Co. KG Kiel“ ist ein Zusammenschluss aus Provinzial Versicherungen, Kieler Nachrichten und Citti Großmarkt, den Eigentümern der Halle. Diese hatte mir ihrer bereitwilligen Kooperation mit der rassistischen Partei AfD somit für eine Repressionswelle gegen Kieler Antifaschist_innen gesorgt, anstatt sich, z.B. mit einer Absage der Veranstaltung, gegen die allgegenwärtige rassistische Stimmungsmache zu positionieren. Neben den laufenden Verfahren gab es auch noch mindestens eine nachträgliche Vorladung zur Polizei zu einer erkennungsdienstlichen Behandlung. Einige dieser Verfahren wurden zu diesem Zeitpunkt, im Dezember 2015, zwar bereits eingestellt – teilweise gegen Auflagen – die anderen Verfahren liefen jedoch noch.

Einstellung #2 und #3

Am 7.3.2016 sollte dann ein erster Gerichtsprozess im Zusammenhang mit den Geschehnissen am 21. März 2015 stattfinden. Dem Angeklagten wurde vorgeworfen „Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte“ (§113 Abs. 1 StGB) begangen zu haben, er hatte einen Strafbefehl über 900€ bekommen und dagegen Widerspruch eingelegt. Es hatten sich ca. 30 Unterstützer_innen des Betroffenen im Kieler Amtsgericht eingefunden, kurz darauf konnte der Genosse erfreulicherweise noch im Flur vor dem Saal verkünden, dass der Prozess nach einer Unterredung zwischen Anwalt und Gericht ohne Auflagen eingestellt wurde. Der Betroffene veröffentlichte im Nachgang seine Prozesserklärung, die er dort gehalten hätte, im Internet.6

Schlussendlich wurden im Oktober 2016 endlich auch die 11 von „Landfriedensbruch“ zu „Widerstand“ umgewandelten Verfahren durch die Staatsanwaltschaft wegen „geringer Schuld“ eingestellt, jeweils mit der Begründung, dass die Polizei zwar rechtmäßig gehandelt hätte, als sie die Demonstrant_innen gewaltsam abdrängte und einkesselte, aber die Widerstandshandlungen der Angeklagten am untersten Rand des strafbaren waren. Weitere einzelne Verfahren wegen „Widerstand“ wurde gegen Auflagen eingestellt.

Datenspeicherung bei LKA und BKA

Die von der Polizei am 21.3. aufgenommenen personenbezogenen Daten der 128 Betroffenen wurden sowohl beim Landeskriminalamt (LKA) als auch beim Bundeskriminalamt (BKA) gespeichert, allerdings (zumindest in einem durch einen Anwalt angefragten Fall) nicht in den so genannten „Informationssystemen“ der Behörden (den Datenbanken für z.B. „politisch motivierte Straftäter_innen“) sondern „nur“ zur Vorgangsverwaltung bzw. Dokumentation. In Schleswig-Holstein ist dies das Vorgangsbearbeitungssystem (VBS) „@rtus“. Laut Auskunft des Unabhängigen Landeszentrums für Datenschutz Schleswig-Holstein (ULD) kann bei einem polizeilichen Einsatz, z.B. einer Verkehrskontrolle, nicht auf diese Daten zugegriffen werden. Ob dies für alle Betroffenen (insbesondere bei Menschen, die bereits andere Einträge haben) gilt, ist nicht bekannt. Über einen Rechtsanwalt konnte in einem Fall die Löschung der Daten beim BKA (in der bundesweiten Datenbank INPOL) erreicht werden.

Exkurs: Staatsanwalt Nowrousian

Dass die Kieler Repressionsorgane sich im Sommer 2015 nicht mit der Einstellung der Hausfriedensbruch-Verfahren zufrieden gaben und stattdessen dann gegen 11 Genoss_innen wegen Landfriedensbruch ermittelten, mag mehrere Gründe haben. Einer könnte sein, dass es den Behörden in Kiel auffällig selten gelingt, linke Aktivist_innen zu verurteilen, obwohl sie es auch hier häufig versuchen. Ein weiterer könnte in der Person des damals zuständigen Staatsanwaltes Nowrousian liegen. Nowrousian war bis Juli 2016 bei der Staatsanwaltschaft in Kiel und dort für die meisten „politischen“ Fälle – wie den vorliegenden – zuständig. In einem Artikel für „Die Kriminalpolizei. Zeitschrift der Gewerkschaft der Polizei“ legte Nowrousian im Juni 2016 eindeutig seine politischen Ansichten dar. Er ist der Meinung, Deutschland erlebe „in diesen Tagen Kriminalität, wie es sie in dieser Form noch nie gesehen“7 habe. Diese komme seiner Meinung nach vor allem von Täter_innen aus „muslimischen Parallelgesellschaften“, z.B. durch „Scharen junger Männer“, die Taten begingen, die „bisher nur aus der arabischen Welt [..], vor allem aus Ägypten“ bekannt seien. Er sieht Straßenzüge beherrscht von „libanesischen Familienclans“ und spricht von „Angstzonen in deutschen Großstädten“. Doch auch die „Linksextremisten“ stilisiert er zur großen Gefahr für die deutsche Wertegemeinschaft, die „sogenannte Antifa“, welche in „hohem Maße kampagnenfähig“ sei, habe einen „Großangriff auf die Demokratie“ begonnen. Die Rechtsextremisten natürlich auch, wie er kurz im Vorwort des zweiseitigen Artikels betont. Seine Lösungsvorschläge: Mehr Personal bei den Sicherheitsbehörden, schärfere Gesetze, „offensive Videoüberwachung des öffentlichen Raums“ und bei Täter_innen mit Migrationshintergund die Möglichkeit einer leichteren Ausweisung, welche „nicht mehr an der Strafe, sondern am Schuldspruch festzumachen“ sei. Kiel hatte somit einen eindeutig auf (mindestens) AfD-Linie denkenden Staatsanwalt. Heute ist Nowrousian Professor für Strafrecht und Ordnungswidrigkeitenrecht an der Fachhochschule für öffentliche Verwaltung in Münster.

Das Ende, nach 1 ½ Jahren…

Mit der Einstellung der Verfahren im Oktober 2016 neigt sich die Solidaritätsarbeit nach etwa 1 1/2 Jahren endlich dem Ende zu. Es war von an Anfang an klar, dass die Polizei mit der Einkesselung, ihrer Gewalt, Drohungen und Beleidigungen während des Kessels sowie der Ankündigung und dem Stellen von Anzeigen die 129 teils minderjährigen Antifaschist_innen einschüchtern wollte. Dies ist ihnen aufgrund der erfolgreich organisierten, spektrenübergreifenden Antirepressionsarbeit der an der Aktion beteiligten Gruppen und der Roten Hilfe Kiel nur spärlich gelungen. Es gab unseres Wissens nach keine Verurteilung und die allermeisten Ermittlungsverfahren wurden ohne Auflagen eingestellt. Einige der Betroffenen haben Unterstützungsanträge bei der Roten Hilfe gestellt, jedoch viel weniger, als zu Anfang zu befürchten war. Es hat sich gezeigt, dass eine Linke, die solidarisch zusammensteht, dieser Repression auch immer etwas entgegensetzen kann. Auch in diesem Fall zeigt sich, dass gemeinsames Vorgehen, konsequente Verweigerung der Kooperation und Aussageverweigerung bei Polizei und Staatsanwaltschaft die besten Erfolge bringt.

1http://www.antifa-kiel.org/index.php/aktuell/events/kiel-den-landesparteitag-der-afd-blockieren-sparkassen-arena.html

2http://www.kn-online.de/News/Aktuelle-Politik-Nachrichten/Nachrichten-Politik/Autonome-Antifa-will-AfD-Landesparteitag-stoeren-und-blockieren

3http://www.kn-online.de/News/Aktuelle-Politik-Nachrichten/Nachrichten-Politik/Kiel-AfD-Landesparteitag-unter-Polizeischutz

4Nach dem seit dem Juni 2016 geltenden neuen Versammlungsgesetz in Schleswig-Holstein gilt Vermummung nur noch als Ordnungswidrigkeit. Ein Betroffener zahlte in diesem Fall ein Bußgeld.

5http://rotehilfeogkiel.gaarden.net/nach-afd-blockade-in-kiel-verfahren-wegen-hausfriedensbruch-eingestellt/

6http://rotehilfeogkiel.gaarden.net/prozess-gegen-antifaschisten-wegen-afd-parteitag-blockade-eingestellt/

7Alle direkten und indirekten Zitate aus dem Artikel „Neue Risiken für den Rechtsstaat – Anmerkungen zum Stand der inneren Sicherheit in Deutschland“ – http://www.kriminalpolizei.de/ausgaben/2016/juni/detailansicht-juni/artikel/neue-risiken-fuer-den-rechtsstaat-anmerkungen-zum-stand-der-inneren-sicherheit-in-deutschland.html

kiel.rote-hilfe.de

Erneuter Anquatschversuch durch Verfassungsschutz in Kiel

Am 24.1.17 kam es erneut zu einem Versuch der Kontaktaufnahme des Verfassungsschutzes bei einem Genossen in Kiel, nur knapp eine Woche nach einem anderen, erfolglosen Anquatschversuch.

Der Beamte suchte den Betroffenen Zuhause auf und wies sich mit einem Ausweis des Innenministeriums aus. Er stellte Fragen über verschiedene linke Strukturen, Vereine und Organisationen in Kiel und was der Genosse darüber wisse. Ebenso wurden, wie schon beim vorangegangenen Anquatschversuch, Fragen zu einem vermeintlichen Angriff auf einen Besucher einer AfD-Veranstaltung am 25.11.16 in Kiel gestellt.

Der Verfassungsschützer wurde als eher schlanke, männliche Person, Ende 40/Anfang 50, Halbglatze mit angegrauten Haar und ca. 1,75m groß beschrieben.

Wir bewerten auch diesen erneuten Anquatschversuch im Kontext bevorstehender Ereignisse wie dem Wahlkampf in Schleswig-Holstein und dem G20-Gipfel in Hamburg, wo es ebenfalls momentan verstärkt zu Anquatschversuchen bei linken Aktivist_innen kommt. Sie dienen dazu, Informationen über linke Strukturen zu sammeln und die Betroffenen und ihr Umfeld einzuschüchtern und von der Beteiligung an politischen Aktionen abzuhalten. Wir rufen weiterhin dazu auf, jeglichen Kontaktversuch der Ermittlungsbehörden und Geheimdienste sofort abzuwehren und zu veröffentlichen und die lokalen politischen Strukturen und Antirepressionsgruppen darüber zu informieren.

kiel.rote-hilfe.de

Nach dem Messerangriff: Solidarität mit unseren Lübecker Genoss*innen!

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In der Nacht vom 17. auf den 18. Februar 2017 kam es in Lübeck nahe des Hauptbahnhofs zu einem Messerangriff durch einen Faschisten aus dem Umfeld der „Identitären Bewegung“ (IB) auf einen Antifaschisten. Der Genosse wurde dabei durch Schnitt- und Stichwunden am Hals und an der Schulter verletzt und musste stationär im Krankenhaus behandelt werden. Obwohl bei dem Angriff lebensgefährliche Verletzungen billigend in Kauf genommen wurden, überstand der Betroffene die Tat ohne bleibende physische Schäden.

Zuvor hatten der Angreifer und zwei weitere Männer in der Lübecker Innenstadt Propagandaaufkleber der neofaschistischen „Identitären Bewegung verbreitet. Antifaschist*innen hatten dies bemerkt, kurz bevor die Faschisten am ZOB in ein Taxi steigen wollten. Hier eskalierte die Situation, bei der sich der Messerangriff ereignete.

Mittlerweile konnten Antifaschist*innen als Täter den in Kiel lebenden Volker Zierke identifizieren. Der 1992 geborene und aus Bayern stammende Zierke ist in jüngerer Vergangenheit bereits als Autor in den militaristischen und neonazistischen Postillen des millionenschweren extrem rechten Verlegers Dietmar Munier aus Martensrade bei Lütjenburg in den Fokus von Antifaschist*innen gerückt. Erst Anfang dieses Jahres nahm er zudem an einem bundesweiten Treffen der IB in Thüringen teil.

Bei der IB handelt es sich um eine popkulturell aufgeladene Organisation innerhalb des Neo-Faschismus, die sich vom klassischen Neonazismus zwar abzugrenzen versucht, jedoch ebenfalls einen aggressiven völkischen Nationalismus und lediglich begrifflich kaschierten Rassismus vertritt, dem sie durch bemüht öffentlichwirksam inszenierte Aktionen Gehör zu verschaffen versucht. Das ursprünglich der Neuen Rechten Frankreichs entstammende Netzwerk ist mittlerweile auch in anderen europäischen Ländern, insbesondere in Österreich, aber seit wenigen Jahren auch in Deutschland, aktiv. Im norddeutschen Raum stellt die IB ein noch sehr junges und auch am rechten Rand bisher eher randständiges Phänomen dar, dessen Anhänger sich nicht selten aus burschenschaftlichen Milieus rekrutieren.

Wenn Faschisten das Leben von einem unserer Genoss*innen aufs Spiel setzen, in der Hoffnung, ungestört ihre rassistische und nationalistische Hetze verbreiten zu können, müssen wir gemeinsam in aller Deutlichkeit klarmachen, dass sie damit keinen Erfolg haben werden. Im Gegenteil: Wir wissen, warum wir auch weiterhin alles daran setzen werden, dass die rechten MenschenhasserInnen egal welchen Anstrichs in unserer Nachbarkschaft auch weiterhin auf allen Ebenen den Widerstand zu spüren bekommen, der ihnen gebührt. Nicht zuletzt in Zeiten, in denen der Rassismus und der Chauvinismus von der Eckkneipe bis in die Regierungspaläste so unverhohlen ihre Schneise der sozialen Verwüstung schlagen, wie schon lange nicht mehr. Unsere Genoss*innen in Lübeck sollen dagegen wissen, dass sie in der jetzigen Situation nicht allein sind. Wir werden Euch überall dort, wo Ihr es wünscht, zur Seite stehen: Sei es, wenn es darum geht, das Vorgefallene aufzuarbeiten, sei es bei der Abwehr von Repression, sei es bei unseren unverzichtbaren Aktivitäten gegen faschistische Umtriebe aller Art oder sei es dabei, den in unserer Stadt lebenden „identitären“ Messerstecher mit seiner Tat nicht durchkommen zu lassen. All diesen Herausforderungen werden wir uns auch zukünftig kollektiv, städteübergreifend und mit langem Atem widmen. Alle Antifaschist*innen aus Kiel sind dazu aufgerufen, sich jetzt erst recht dieser Verantwortung zu stellen.

Trifft es Eine*n, trifft es Alle – den antifaschistischen Selbstschutz organisieren!

Kein Schritt zurück im Kampf gegen den Rechtsruck und seine ProtagonistInnen!

Anquatschversuch durch Verfassungsschutz in Kiel

Am Mittwoch, 18.1.2017 wurde ein junger Genosse aus Kiel vom Verfassungsschutz (VS) angequatscht. Nachdem der Staatsschnüffler nach eigenen Angaben zuerst bei der Wohnung des Genossen klingelte, ihm dort aber niemand aufmachte, suchte er den Betroffenen gegen 17 Uhr bei seiner Arbeitsstelle auf. Er stellte sich als Mitarbeiter des Verfassungsschutz vor und fragte, ob der Betroffene Zeit für ein Gespräch habe und ob er wisse, warum er ihn aufsuche, da „jetzt schon hilflose Rentner auf der Straße zusammengeschlagen werden“ würden. Aus diesem Halbsatz lässt sich ein Kontext zu den in Kiel regelmäßig stattfindenen Antifa-Protesten gegen Veranstaltungen der AfD herstellen.

Als der Genosse ein Gespräch ablehnte, fragte der VS’ler nach einem späteren Termin, was abermals verneint wurde. Daraufhin schrieb der Geheimdienstler einen Namen und eine Telefonnummer auf einen Zettel und bat um Rückruf.

Der Verfassungsschützer nannte sich „Ronald Michaelis“, hatte eine Halbglatze bzw. sehr kurzes, lichtes Haar, von der Statur eher klein und zierlich, ca. 30-40 Jahre alt und trug eine schwarze Brille.

Solche Anquatschversuche dienen oftmals dem Ziel, Informationen über politische Zusammenhänge, Personen und Aktionen durch scheinbar unverfängliche Gespräche zu sammeln, können aber auch in Anwerbungsversuchen für Spitzteltätigkeiten münden. Ebenso sollen sie der Einschüchterung der Betroffenen und ihres Umfeldes dienen. Der betroffene Genosse handelte daher vollkommen richtig, in dem er das Gespräch schnell beendete und danach vertraute Genoss_innen und die Rote Hilfe informierte.

In Schleswig-Holstein steht durch die anstehenden Wahlen und den in Hamburg stattfindenen G20-Gipfel ein bewegungsreiches Jahr bevor, es ist daher nicht auszuschliessen, dass der Verfassungsschutz weiterhin versucht, linke Aktivist_innen anzuquatschen und auszuhorchen. Die Rote Hilfe ruft dazu auf, jeglichen Kontaktversuch der Ermittlungsbehörden und Geheimdienste sofort abzuwehren und zu veröffentlichen und die lokalen politischen Strukturen und Antirepressionsgruppen darüber zu informieren. Denn getroffen hat es einen, gemeint sind wir alle!

Rote Hilfe Kiel, 19.1.17