AfD-Blockade in Kiel: Aktueller Stand der Verfahren

Anfang August wurden die Verfahren gegen 128 Antifaschist_innen, denen vorgeworfen wurde am 21. März 2015 in Kiel im Rahmen einer Kundgebung gegen den AfD-Landesparteitag in der Sparkassenarena „Hausfriedensbruch“ (§ 123 StGB) begangen zu haben, wegen mangelnden öffentlichen Interesses (§ 170 Abs. 2 StPO) eingestellt, da der Platz vor der Arena, obwohl er zum dortigen Privatgrundstück gehört, üblicherweise für Fußgänger nutzbar ist. Einige der Betroffenen erhielten dann Ende August Briefe der Polizei, in denen ihnen mit fast wortgleicher Begründung wie im Hausfriedensbruch-Verfahren nun „Landfriedensbruch“ (§ 125 StGB) vorgeworfen wird. Die Kieler Justizbehörden scheinen sich mit der Einstellung der Verfahren nicht zufriedengeben zu wollen.

Mittlerweile ist bekannt, dass die Anzeige wegen Hausfriedensbruch am 21.3. von der Betreibergesellschaft der Sparkassenarena, der „Konzert- und Veranstaltungsgesellschaft mbH [&] Co. KG Kiel“ gestellt wurde. Dies wurde auch vorher so von der Geschäftsführung mit der AfD für den Fall einer versuchten Blockade des Eingangs durch Antifaschist_innen abgesprochen. Die Konzert- und Veranstaltungsgesellschaft mbH [&] Co. KG Kiel ist ein Zusammenschluss aus Provinzial Versicherungen, Kieler Nachrichten und Citti Großmarkt, den Eigentümern der Halle. Diese hat mir ihrer bereitwilligen Kooperation mit der rassistischen Partei AfD nun für eine Repressionswelle gegen Kieler Antifaschist_innen gesorgt, anstatt sich, z.B. mit einer Absage der Veranstaltung, gegen rassistische Stimmungsmache zu positionieren.

Neben den Verfahren wegen Landfriedensbruch gibt bzw. gab es weitere Ermittlungsverfahren wegen „Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte“, „Beleidigung“ und „Vermummung“ gegen einzelne Aktivist_innen, inklusive mindestens einer nachträglichen Vorladung zur Polizei zu einer erkennungsdienstlichen Behandlung. Einige dieser Verfahren wurden bereits eingestellt, teilweise gegen Auflagen, die anderen Verfahren laufen noch. In den Landfriedensbruch-Verfahren gibt es momentan keine aktuelle Entwicklung.

Die von der Polizei am 21.3. aufgenommenen personenbezogenen Daten der 128 Betroffenen wurden sowohl beim Landeskriminalamt als auch beim BKA gespeichert, allerdings angeblich nicht in den so genannten „Informationssystemen“ der Behörden (den Datenbanken für z.B. „politisch motivierte Straftäter_innen“) sondern „nur“ zur Vorgangsverwaltung bzw. Dokumentation. Über einen Rechtsanwalt wird momentan versucht herauszufinden, was mit solchen Daten geschieht, beim BKA wurde die Löschung beantragt.

Die Verfahren und eventuell anstehende Prozesse werden weiterhin von der Autonomen Antifa-Koordination Kiel und der Roten Hilfe Ortsgruppe Kiel solidarisch und öffentlich begleitet werden.

Sonderseite zum „AfD-Kessel“

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