HANDYÜBERWACHUNG, STRAFBEFEHL UND BERUFSVERBOT

Wir dokumentieren einen Text vom AK Solidarität:
Auch Kielerin ist betroffen vom Überwachungsskandal gegen antifaschistische Demonstrierende in Dresden.
Es zeichnet einen Menschen aus: Verhinderung einer neonationalsozialistischen Demonstration. Doch im hiesigen
Demokratieverständnis zählen Aktivitäten gegen NeoNazis als Straftat. Der Kielerin A. wird von der Dresdener Staatsanwaltschaft vorgeworfen, am 19. Februar an einer Blockade teilgenommen zu haben und damit den geschichtsrevisionistischen Aufzug an diesem Tag verhindert zu haben.
A. ist dem Aufruf vieler gesellschaftlicher Gruppen zur Verhinderung des NeoNaziaufmarsches in Dresden gefolgt. Ihr und zahlreichen anderen Teilnehmenden drohen nun drakonische Strafen. In diesem Fall kommt der Paragraph 21 der sächsischen Versammlungsordnung zum Tragen. Mit diesem wird versucht, notwendigen Protest zu kriminalisieren. Ein bisher toter Paragraph wird wiederbelebt, um gegen zivilen Ungehorsam vorzugehen.
A. wurde nahe einer dieser Sitzblockaden von der Polizei aufgegriffen. Nachdem die Politprominenz in Person von Wolfgang Thierse und Christian Ströbele nicht mehr vor Ort war begann die Polizei das bekannte Spiel: wahllos Personalien „sammeln“, um später Verfahren für die Öffentlichkeit vorweisen zu können. Für A. bedeutet diese Sammelwut eine Anzeige. Die Ansage der Staatsanwaltschaft Dresden: Schuldig bekennen, samt Vorstrafe und Strafbefehl oder ein Prozess in Dresden mit dem Drängen auf eine noch höhere Strafe. Ein Teil der „Beweisführung“ der Dresdener Staatsanwaltschaft ist die unrechtmäßige Funkzellenauswertung. Dabei wurden am Tag der Demonstration tausende Handydaten gesammelt und ausgewertet. Die Absetzung des Dresdener Polizeipräsidenten bezeugt, wie illegitim diese Erfassung war. A. hilft dies nicht. Im Fall einer Verurteilung wäre ihre Tätigkeit im angestrebte Berufsfeld nicht mehr möglich. Schon jetzt ist unsicher, ob die bestehende Arbeit mit einer Vorstrafe
weiterhin möglich ist.
Die Verhältnisse der bürgerlichen Demokratie sind irrational, widersprüchlich und jenseits von Legitimität im Sinne ihrer Souveräne. Das Parlament des Freitstaates Sachsen schafft es nicht, sich ein verfassungsmäßiges Versammlungsrecht zu geben und geht gleichzeitig mit totalitären Methoden gegen den breiten antifaschistischen Protest vor: Vorwurf der Bildung einer kriminellen Vereinigung nach §129 inklusive weitreichender Telefonüberwachung, Hausdurchsuchungen, faktische Berufsverbote, massive Gerichts- und Anwaltskosten für
Betroffene. Hinzu kommen psychische und soziale Schäden, die die Betroffenen erleiden. Hier wird weder vor Bürger_innen, Assoziationen, Parteien oder Begegnungsstätten halt gemacht, keine demokratische Institution genießt mehr Schutz, wenn der Apparat in Gang gesetzt ist. Eine politische Linke ist mittlerweile gezwungen, die Aufgaben einer liberalen Bürgerrechtsbewegung einzunehmen, da sie niemand anderes erfüllen kann oder will.
Wir fordern auf, sich mit A. und den anderen Betroffenen zu solidarisieren. Dabei hilft kein „Die da oben schon wieder“. Praktische Organisierung und Mittelbeschaffung sind notwendig: Politische Öffentlichkeit, politischer Druck, Geld und was euch sonst so einfällt. Insbesondere die aufrufenden Gruppen und Organisationen sind gefragt. Um die Unterschrift unter den Aufruf, nach Dresden zu fahren, nicht zur inhaltsleeren Symbolik verkommen zu lassen, erwarten wir gerade von Euch praktische Hilfe in der politischen Zurückweisung der Repressionen.
AK Solidarität 24.08.11
Kontakt über den Arbeitskreis kritischer Studierender Kiel
ak.unikiel@googlemail.com und http://akkiel.blogsport.de