Pressemitteilung: Ermittlungseifer der Kieler Polizei im Auftrag von Neonazi Henning Pless

Wir veröffentlichen folgende Pressemitteilung aufgrund einer Vorladung einer Kieler Antifaschistin zu einer erkennungsdienstlichen Behandlung beim Kommissariat 5 der Kieler Polizei:

Am 29. August 2013 führten Antifaschist_innen im Rahmen der Kampagne “An die Substanz! Rechte Infrastruktur aufdecken – Nazis in die Pleite treiben!” eine Fahrradtour im Kieler Stadtgebiet durch und machten Station an insgesamt drei Objekten, die sich der rechten Geschäftswelt zurechnen lassen. Im Fokus öffentlichkeitswirksamer Aktionen standen das “Heilcentrum Pless” in der Innenstadt, der “Support-Wear”-Versand in Mettenhof und “PLS-Werkzeuge” in Gaarden.

Im Heilcentrum Pless in der Straße Kleiner Kuhberg am Europaplatz wurde der Betreiber und Neonazi Henning Pless vom „Verein zur Schließung neonazistischer Infrastruktur in SH“ in einer Surprise-Aktion mit einer Urkunde für sein jahrzehntelanges Engagement in der deutschlandweiten völkischen Rechten ausgezeichnet, Pless missverstand allerdings diese erstmalige und längst überfällige öffentliche Würdigung seiner braunen Aktivitäten als Hausfriedensbruch und erhob Strafanzeige gegen vermeintliche Teilnehmer_innen der Delegation. Insgesamt zwei Antifaschist_innen haben deshalb bis zum jetzigen Zeitpunkt Post von den ermittelnden Polizeibehörden aus dem Kommissariat 5 bekommen und weil die Staatsschützer sich bei der Kriminalisierung antifaschistischer Politik wie gehabt übereifrig zeigen oder aber auch, weil ihre Ermittlungserkenntnisse doch ein wenig zu dünn sind, wurde eine betroffene Genossin überflüssigerweise auch noch für die kommende Woche zur erkennungsdienstlichen Behandlung auf die Wache zitiert. Das bedeutet, sie soll dort abfotografiert werden, ihre Fingerabdrücke abgeben und ihre Körpermaße würden in irgendwelchen Überwachungskarteien fein säuberlich abgespeichert und wahrscheinlich nie wieder gelöscht werden.

Bei Henning Pless handelt es sich um eine Führungsfigur der völkischen Neonazi-Szene in Deutschland und einen engen Vertrauten des Neonazi-Großverlegers Dietmar Munier aus Martensrade. Pless selbst war zudem lange Zeit erster Bundesvorsitzender der aufgrund ihrer offensichtlichen Anlehnung an die “Hitler-Jugend” inzwischen verbotenen “Heimattreuen Deutschen Jugend” (HDJ). Heute organisiert Pless regelmäßig Treffen führender Neonazis, RassistInnen und NationalistInnen aus dem ganzen deutschsprachigen Raum und betreibt in gebietsrevisionistischer Manier Initiativen zur “Wiederansiedlung” von vermeintlichen “Deutschen” in Russland.

Julia Schmidt von der Autonomen Antifa-Koordination Kiel sagte zur Vorladung der Antifaschistin zur ED-Behandlung: „Weiterhin geht die Kieler Polizei mit großem Elan gegen vermeintliche Teilnehmer_innen der antifaschistischen Fahrradtour vom 29.8.13 vor. Bereits am besagten Tag selber hat die Polizei in einer waghalsigen und gefährlichen Aktion eine Gruppe Fahrradfahrer_innen auf dem Eichhoffriedhof eingekesselt und festgehalten“. Und weiter: „Im Falle eines Hausfriedensbruch ermittelt die Polizei eigentlich nur, wenn eine Anzeige vorliegt, in diesem Fall jedoch offensichtlich auch mit eigenem politischen Interesse. Die Kieler Polizei muss sich nun fragen lassen, warum sie im Auftrag des Neonazis Henning Pless so einen Ermittlungseifer an den Tag legt. Die betroffene Antifaschistin hat rechtlichen Beistand eingeschaltet, soll sich jedoch im Laufe der kommenden Woche zur polizeilichen ED-Behandlung auf der Wache einfinden. Im Falle einer solchen ED-Behandlung rufen wir zu Solidaritätsaktionen und Unterstützung unserer Genossin auf!“

Autonome Antifa-Koordination Kiel, 29.11.2013

Prozess gegen Lüneburger Antifa am 25.11.13 in Wolfsburg

Wir dokumentieren einen Text der Antifaschistischen Aktion Lüneburg/Uelzen, den wir unterstützen:

UPDATE 24.11.: Der Prozess findet nicht statt, das verfahren wurde eingestellt. Die Erklärung der Antifa Lüneburg/Uelzen dazu findet ihr hier.

Am 25. November 2013 findet vor dem Amtsgericht Wolfsburg die Hauptverhandlung gegen Olaf statt, der lüneburger Antifaschist ist wegen angeblicher „Aufforderung zu Straftaten“ angeklagt. Er soll am 1. Juni 2013 eine rund 200köpfige Gruppe von Antifaschist_innen „angeführt“ und mehrmals per Megafon dazu auf gerufen haben, einen Naziaufmarsch zu verhindern bzw. zu blockieren.

Am 1. Juni 2013 fand im niedersächsischen Wolfsburg der sog. „Tag der deutschen Zukunft“ statt, ein rassistischer Aufmarsch norddeutscher Neonazigruppen. Während 6000 Menschen gegen den Naziaufmarsch protestierten, ermöglichte ein riesiges Polizeiaufgebot den rund 550 Nazis einen ungestörten Marsch durch ein Gewerbegebiet.

Die Polizei leitete mehrere Ermittlungsverfahren gegen Antifaschist_innen ein. Zwei wegen „Aufforderung zu Straftaten“ gegen Olaf . Ihm wurde zusätzlich noch vorgeworfen, verantwortlich für den Aufruf des antifaschistischen Bündnis „NO TddZ – Keine Zukunft für Nazis!“ gewesen zu sein und diesen auf der Internetseite des Bündnis eingestellt zu haben. Dieses Verfahren wurde mittlerweile durch die zuständige Staatsanwaltschaft eingestellt.

In der Ermittlungsakte findet sich an keiner Stelle ein Fakt, mit dem eine angebliche „Aufforderung zu Straftaten belegt werden kann. Vielmehr finden sich dort die Phantasien der Polizei, nach denen Olaf eine „Führungsrolle“ innerhalb von Antifa-Strukturen zugeschrieben werden. So soll er nicht nur am 1. Juni 2013 in Wolfsburg „Führungsverantwortlich“ gewesen sein, er soll nach Erkenntnissen der Polizei sogar „Koordinator der norddeutschen Antifa-Gruppen“ sein.

Mit diesen Konstrukten wird nicht nur eine Beobachtung und Verfolgung von Antifaschist_innen durch die Polizei und den Geheimdienst begründet, sondern dienen sie auch der massiven Kriminalisierung von antifaschistischen Gruppen und Aktionen.

Gemeint sind wir alle!

Repressionen gegen aktive Antifaschist_innen sind wahrlich nichts Neues. Olaf kann davon seit langem ein Lied singen. Zum einen ist er seit Jahren im Visier von Neonazis und es kam zu diversen Übergriffen. So wurde er zuletzt im August 2012 von Neonazis hinterrücks angegriffen und mit einem Messer verletzt. Zum anderen kommt es andauernd zu Repressionen seitens der Polizei und Justiz. Immer wieder wurde er mit Ermittlungsverfahren, Hausdurchsuchungen, Überwachungsmaßnahmen und Prozessen überzogen. Nach eigenen Angaben führt die Polizei seit 1989 Ermittlungsverfahren gegen ihn. Mit der anhaltenden Kriminalisierungs- und Diffamierungskampagne soll ein politisch aktiver Mensch mundtot gemacht werden.

Olaf ist in der Antifaschistischen Aktion Lüneburg / Uelzen organisiert. Die seit 1998 bestehende Gruppe steht seit ihrer Gründung für kontinuierliche, verbindliche und öffentlichkeitswirksame antifaschistische Politik. Sie war und ist Teil verschiedener Bündnisse in der Region. Die Antifaschistische Aktion Lüneburg / Uelzen organisiert mit anderen Antifaschist_innen verschiedenste Aktionen gegen Aufmärsche und Veranstaltungen von Neonazis und extrem rechter Organisationen. Diese Arbeit beschränkt sich nicht auf die Orte Uelzen und Lüneburg, sondern die Gruppe ist auch überregional aktiv. Olaf ist für seine politischen Aktivitäten wie kaum ein anderer in Lüneburg und Umgebung in der Öffentlichkeit bekannt.

In den letzten Jahren war er in verschiedenen Orten Anmelder von Demonstrationen und Kundgebungen und trat auf vielen Veranstaltungen auf. In der Ermittlungsakte zum Prozess in Wolfsburg heißt es dazu, dass er „rund 100 Aktionen, Demonstrationen, Kundgebungen und sonstige Veranstaltungen angemeldet“ hätte. Dies nimmt die Polizei und der „Verfassungsschutz“ zum Anlass, ihm eine „Führungsverantwortlichkeit“ zuzuschreiben. Dies kann dann auch strafverschärfend in den Prozessen genutzt werden. Es ist dann auch nicht verwunderlich, wenn in der Ermittlungsakte zum Prozess mehr zu den vermeintlichen „Führungsaktivitäten“ zu finden ist, als konkrete Vorwürfe zur eigentlichen Straftat.

In den Akten der Polizei finden sich Sätze wie diese: „Auch in Wolfsburg zum Demonstrationsgeschehen am 1. Juni 2013 nahm an nahezu allen Vorbereitungstreffen teil, war Wortführer und rief bereits zu dieser Zeit zu Blockaden auf“ oder „Im Vorfeld wurde offen zu Sitz- und Gleisblockaden, Bahnhofsbesetzung, Angriffen auf Rechte und staatliche Institutionen wie die Polizei aufgerufen. […] Dabei trat die Antifa Lüneburg, namentlich der einschlägig bekannte Olaf Meyer in besonderem Maße in Erscheinung“.

Ein ähnliches Bild zeichnen auch die Nazis. So veröffentlichten diese einen Tag vor dem Aufmarsch in Wolfsburg einen Artikel auf ihrer Internetseite, in dem sich dann auch folgender Satz findet: „Das Bündnis „Schulterschluss der Demokraten“ hat einen „Anführer“ der vielen politisch Aktiven in Norddeutschland bekannt sein dürfte: Olaf Meyer!“. Außerdem wird behauptet, das er für die „Koordinationsarbeit“ in Wolfsburg verantwortlich sei und es „6 Augengespräche“ zwischen dem Wolfsburger Oberbürgermeister, dem 1. Bevollmächtigten der örtlichen IG-Metall sowie Olaf gegeben hätte. Und auch die Nazis sprechen von Gewalttätigkeiten gegen Teilnehmer des Naziaufmarsches und eingesetzten Polizeibeamten.
Im Vergleich der Wortwahl, Analyse und Gegnerbestimmung von Naziveröffentlichungen und staatlicher Anklage tritt eine gefährliche Nähe zu Tage, deren Ursache Fragen aufwirft.

Naziaufmärsche blockieren ist legitim und notwendig!

Es ist zu begrüßen, wenn Menschen in ihrem Engagement über die so häufig inszenierten Lippenbekenntnisse staatlicher Akteure hinausgehen und selbst aktiv werden und selbstbestimmt und kollektiv für ihre Meinung auf die Straße gehen.

Das öffentliche Auftreten der Nazis wird vom Staat geduldet, ihre Aufmärsche, Wahlveranstaltungen oder Infostände von der Polizei geschützt und immer wieder mit erheblicher Gewalt durchgesetzt, oftmals mit dem Verweis auf angeblich demokratische Grundrechte.

Im November 2013 jährt sich das Auffliegen der Neonazigruppe „Nationalsozialistischer Untergrund“ (NSU) zum zweiten Mal. Die aus rechten Strukturen stammenden Mörder sind jahrelang durch die BRD gezogen und haben zum Teil unter den Augen staatlicher Geheimdienste neun Menschen türkischer, kurdischer, griechischer Herkunft sowie eine Polizistin getötet und mit mindestens zwei Bombenanschlägen viele weitere verletzt. Der Skandal rund um den „NSU“ machte der Öffentlichkeit wieder einmal deutlich, was antifaschistische Gruppen und Initiativen sowie Betroffene rassistischer Gewalt schon seit Jahrzehnten feststellen: Nazis morden und greifen Andersdenkende und Menschen an, die nicht in ihr menschenverachtendes, rassistisches Weltbild passen. Trotz diverser Informationen haben Politik, Polizei und „Verfassungsschutz“ mehr als zehn Jahre lang die rechten Serienkiller unbehelligt morden lassen. Gleichzeitig unterstützt der Staat Naziorganisationen durch Geldzahlungen an V-Leute, von denen auch der „NSU“ profitierte.

Mindestens neun Migranten ermordete der „NSU“. Die Polizei befeuerte mit ihren Presseberichten und rassistischen Ermittlungsstrategien („Döner-Morde“ und Ermittlungsgruppe „Bosporus“) sogar den rassistischen gesellschaftlichen Diskurs. Die ideologische Verblendung und Ignoranz der Beamten die in der Mordserie ermittelten, kann nur aus einem rassistischen Klima heraus erklärt werden. In einem Klima in dem es üblich ist, Kriminalität als „kulturbedingt“ zu betrachten, ist es nicht verwunderlich, dass einige Medien und Polizeibeamte die Opfer denunzieren, statt die Täter zu ermitteln.

Die Überwachung der Naziszene war und ist angeblich so gering, dass über einen Zeitraum von über zehn Jahren kein Hinweis auf die Protagonisten und deren Unterstützer zu gewinnen war. Dies wundert angesichts des enormen Aufwandes, der für die Kriminalisierung, Überwachung und Verfolgung der antifaschistischen Bewegung betrieben wird. Es ist offensichtlich, dass die Nazibedrohung systematisch bagatellisiert und Opferzahlen kleingerechnet wurden und werden.

Am 1. Juni 2013 konnte mensch in Wolfsburg erleben, wie eine Rot-Grüne-Landesregierung die Polizei einen Aufmarsch von Nazis, die keinen Hehl aus ihrer Sympathie für den „NSU“ und deren Morde machen und ideologisch den gleichen Rassismus vertreten, durchsetzen ließ.

Entschlossenes und kontinuierliches antifaschistisches Engagement ist deshalb wichtiger denn je! Wobei massenhafte Regelverstöße – wie z. B. Blockaden von Naziaufmärschen – ein legitimes Mittel darstellen. Massenhafte kollektive Regelübertretungen sind in den letzten Jahren zu einer neuen Protestkultur geworden und ermöglichten Erfolge gegen Naziaufmärsche, wie in den letzten Jahren in Dresden oder im Sommer diesen Jahres in Bad Nenndorf.

No Pasaran!

Die Polizeimaßnahmen, Ermittlungsverfahren und Prozesse gegen Antifaschist_innen stehen exemplarisch für eine Politik gegen Menschen, deren Engagement gegen alte und neue Nazis sich nicht nur in moralischen Appellen äußert, sondern die sich aktiv in den Weg der faschistischen Mörderbanden stellen. Wann auch immer Menschen die Initiative ergreifen und ohne staatliche Genehmigung selbstständig gegen Nazis vorgehen, werden sie mit der Staatsgewalt in Form von brutalen Polizeieinsätzen und folgenden Gerichtsverfahren konfrontiert. Mit Prozessen – wie dem am 25. November 2013 in Wolfsburg – sollen Exempel statuiert werden. Sie sollen als Abschreckung dienen, für alle jene, die gezielt und organisiert den faschistischen Terror bekämpfen.

Unsere Antwort auf die Kriminalisierung antifaschistischer Aktionen und den Prozess am 25. November 2013 in Wolfsburg ist die Solidarität mit dem Angeklagten und der Aufruf, am 7. Juni 2014 in Dresden den nächsten rassistischen „Tag der deutschen Zukunft“ und alle andern Naziaufmärsche zu verhindern!

Antifaschistische Gruppe Braunschweig (A.G.B.)
Antifaschistische Gruppe Bremen
Antifaschistische Aktion Burg
[a²] Hamburg
www.antifainfo.de
Antifacafe Hamburg
Projekt Revolutionäre Perspektive (PRP) – Hamburg
Infoladen Hameln
Antifaschistische Jugend Goslar
Antifaschistische Linke International A.L.I.[lt] Göttingen
Autonome Antifa-Koordination Kiel
Antifa Herzogtum Lauenburg [AHL]
Antifaschistische Aktion Lüneburg / Uelzen
[S.C.A.] Salt City Antifas
antifa.elf Oldenburg
AZ Kim Hubert, Salzwedel
Rote Hilfe OG Salzwedel
Jugendantifa Uelzen
Red And Anarchist Skinheads [RASH] 100er Crew

Prozess:
Montag, 25. November
Treffpunkt um 8:30 Uhr vor dem Amtsgericht
Rothenfelder Straße 43
Wolfsburg

Solikonto:
Solidarität (Kontoinhaberin)
Volksbank Lüneburger Heide eG
BLZ: 240 603 00
Konto: 125 381 600
Verwendungszweck: „Wolfsburg“ (bitte unbedingt angeben)

Kontakt und Infos:
Antifaschistische Aktion Lüneburg / Uelzen
0172 – 4152311
aa.lg-ue@gmx.net
www.antifa-lg.de

NMS: 17 Aktivist_innen erhalten Bußgeldbescheide nach Halt der Refugees Revolution-Bustour

Während ihrer Station in Neumünster am 18. März 2013 wurden die Aktivist_innen und Unterstützer_innen der bundesweiten Refugees Revolution-Bustour für die Abschaffung der Abschiebegesetze, die Schließung aller Flüchtlingslager und die Abschaffung der Residenzpflicht wie zuvor schon in anderen Städten Ziel brutaler Polizeiübergriffe. Nachdem zunächst eine Kundgebung vor dem Eingang des Lagers stattfinden konnte, wurde entgegen des Rechts der Insass_innen des Lagers, jederzeit Besuch empfangen zu dürfen, nur einer Delegation von drei Aktivist_innen der Zutritt zum Lager gestattet um mit den dort lebenden Geflüchteten in Kontakt zu treten. Im späteren Verlauf der Aktion wurde die Demonstration dann von der Polizei angegriffen und aufgelöst. In diesem Zusammenhang wurden mindestens vier Menschen verletzt, sechs Aktivist_innen unter dem Vorwurf des Widerstandes gegen Vollstreckungsbeamte festgenommen und von 17 Unterstützer_innen aus Schleswig-Holstein wurden im Nachklang des Geschehens die Personalien aufgenommen. Als Vorwand hierfür diente der Polizei, dass sich diese nach einem kollektiven Platzverweis nicht schnell genug von der gewaltsam aufgelösten Versammlung entfernt hätten.

Nun, gute acht Monate nach den Vorfällen, haben alle 17 Personen, die im März am Rande der Kundgebung ihre Personalien abgeben mussten, einen Bußgeldbescheid über 75 € erhalten, jedoch umgehend Einspruch gegen diesen eingelegt. Die Aktivist_innen, die mit dem Vorwurf des Widerstandes festgenommen wurden, haben zum jetzigen Zeitpunkt noch keine Behördenpost erhalten.

Die prinzipienreitende Sorge der Neumünsteraner Ordnungsbehörde und der Polizei um ein paar banale Versatzstücke ihres Versammlungsgesetzes grenzt an Lächerlichkeit in Anbetracht der Kämpfe, die Refugees aktuell in Deutschland führen müssen, in denen es mit Forderungen nach einem uneingeschränkten Bleiberecht und gegen die unmenschlichen Abschiebegesetze und EU-Verordnungen wie Dublin II um existenzielle Fragen und ein würdiges Leben geht.

Die bundesweiten Refugee-Proteste werden seit nunmehr über anderthalb Jahren mit vielfäktigen Aktionen kontinuierlich weitergeführt und in Hamburg ist aktuell die Auseinandersetzung um die Situation der „Lampedusa in Hamburg“-Gruppe durch SPD-Senat eskaliert worden, während sich hier immer mehr Menschen mit den 300 libyschen Kriegsflüchtlingen solidarisieren. 15.000 Teilnehmer_innen allein bei der jüngsten Großdemonstration der Lampedusa-Gruppe am 2. November in Hamburg und bundesweit unzählige andere Aktionen sprechen eine deutliche Sprache. Wir lassen die Bußgeldbescheide daher zunächst einmal rechts liegen und befassen uns mit wichtigeren Dingen wie etwa der Unterstützung der derzeitigen antirassistischen Kämpfe in Hamburg. Wir melden uns, wenn es relevante Neuigkeiten gibt… Solidarität ist unbezahlbar – weiter an der Seite der Kämpfe gegen die rassistische EU-Flüchtlingspolitik! Bleiberecht für Alle – Refugees are welcome here!

[einige der NMS_17 aus Kiel]

Antifa-Bustour geht an die Substanz


+++ Antifaschistische Bustour zu Objekten der rechten Geschäftswelt im Kreis Plön, Neumünster und Kiel +++ Neumünsteraner Polizei erteilt Antifaschist_innen ein faktisches Stadtverbot für Neumünster und verhindert Kundgebungen vor Neonazi-Treffpunkten “Club88″ und “Titanic” +++ Erfolgreiche Aktionen beim Verlag “Lesen und Schenken”, “Heilcentrum Pless” und “Eselpark Nessendorf” +++


Antifaschistische Ortsbegehung in Martensrade

Am Samstag, 5. Oktober 2013 fanden im Rahmen einer antifaschistischen Bustour der Kampagne “An die Substanz – rechte Infrastruktur aufdecken – Nazis in die Pleite treiben” verschiedene Kundgebungen gegen Objekte der rechten Geschäftswelt und Infrastruktur in Schleswig-Holstein statt. Zwei Aktionen in der langjährigen Neonazi-Hochburg Neumünster, die bei den bekannten rechten Treffpunkten “Titanic” und dem nunmehr seit 17 Jahren existenten “Club88″ stattfinden sollten, wurden von der Polizei verhindert, indem sie 50 Antifaschist_innen mit einem faktischen Stadtverbot belegte. Am frühen Nachmittag stoppte diese den Bus an der Stadtgrenze, hinderte ihn am Weiterfahren und untersagte nicht nur Kundgebungen an den betreffenden Orten, sondern auch die Anmeldung einer spontanen Kundgebung gegen die repressiven Maßnahmen am Großflecken in der Neumünsteraner Innenstadt. Eine von der Polizei ins Spiel gebrachte Ausweichkundgebung in einem Randbezirk lehnten die Teilnehmer_innen als inakzeptabel ab.


Kundgebung vor dem “Heilcentrum Pless”

Stattdessen wurde spontan eine Kundgebung in der Kieler Innenstadt durchgeführt, wo der langjährig aktive Neonazi Henning Pless das “Heilcentrum Pless” betreibt. Dieses wurde insbesondere in den vergangenen Wochen wiederholt Ziel von antifaschistischen Protesten, die auf die Verstrickungen seines Betreibers in die Vordenkerschaft der völkischen Rechten und gebietsrevisionistische Initiativen hinwiesen. Die etwa viertelstündige Kundgebung verlief störungsfrei.


Kundgebung vor dem “Eselpark Nessendorf”

Zuvor hatten am Vormittag bereits Aktionen im Kreis Plön stattgefunden. In Nessendorf versperrten die Aktivist_innen für etwa 30 Minuten die Zufahrt zum dortigen “Eselpark” mit einer Schranke und bezogen sich auf die seit Jahren bekannte Unterstützung der NPD durch seinen Gründer Eckart August. Noch während der Kundgebung erschien der Sohn Eckart Augusts, Friedrich August, und hielt eine Ansprache an die Aktivist_innen in welcher er erklärte nun schon seit einigen Jahren der Betreiber des Eselparks zu sein, und entgegen der Historie seines Vaters selbst zu keinem Zeitpunkt Verbindungen mit rechter Politik gehabt zu haben. Eckart August, habe nach der Aussage seines Sohnes keine geschäftliche Beziehung mehr zu dem Park. Die genannten Veränderungen in der Geschäftsstruktur sowie den politischen Ansichten der Betreiber des „Eselparks Nessendorf“ sind einer Öffentlichkeit zum jetzigen Zeitpunkt nicht zugänglich und somit schwer überprüfbar. So wurde Friedrich August aufgefordert eine Distanzierung von den rechten Aktivitäten seines Vaters und dem dahinter stehenden Weltbild und Organisationen, auch öffentlich nachvollziehbar zu machen. Es bleibt abzuwarten wie sich Friedrich August nun verhält, ob er bereit ist die rechte Geschichte seines Vaters aufzuarbeiten und selbst Distanz zu diesen Strukturen versichern kann.


Kundgebung im Ortskern von Martensrade

Im Anschluss an diese, erste Station der antifaschistischen Bustour fand ein etwa halbstündiger Aufenthalt in der Ortschaft Martensrade statt, wo der Neonazi Dietmar Munier wohnhaft ist und mit “Lesen und Schenken” einen der bundesweit einflussreichsten rechten Verlage betreibt. Hier wurden eine Kundgebung durchgeführt und Flugblätter im Dorf verteilt. Nachdem bei einer anschließenden antifaschistischen Ortsbegehung auf dem Firmengelände zunächst niemand angetroffen werden konnte, zeigte sich der bei Munier beschäftigte stellvertretende NPD-Landesvorsitzende Jens Lütke am Straßenrand, als die Aktivist_innen sich bereits wieder im Aufbruch befanden und veranschaulichte damit den braunen Anstrich des Anwesens nochmals unverkennbar. Die Reaktionen der Anwohner_innen in Martensrade auf die Intervention war durchweg positiv und schien auf Interesse zu stoßen. Es scheint als würde ein Vorgehen gegen Muniers braunen Verlag durchaus begrüßt werden.

Die Tour ist für die Kampagne trotz der nicht-stattgefundenen Kundgebungen in Neumünster – welche es natürlich nachzuholen gilt – ein Erfolg gewesen, da wir dort, wo wir nicht in unserem Anliegen behindert wurden, Druck auf neonazistische Gewerbetreibende aufzubauen, erkenntnisreiche Eindrücke von der Situation vor Ort gewinnen und gleichsam auf die Gegenwart rechter Infrastruktur in der Region hinweisen bzw. diese in Erinnerung rufen konnten. Insbesondere in Nessendorf kann viel in Bewegung geraten, wenn unser Drängen auf eine ehrliche Auseinandersetzung mit den rechten Verbindungen des „Eselparks“ als unerlässlich angenommen wird anstatt weiterhin auf den vermeintlich schützenden Mantel des Schweigens zu vertrauen. Daran werden wir auch zukünftig anknüpfen!

Die Kampagne “An die Substanz – rechte Infrastruktur aufdecken – Nazis in die Pleite treiben” startete bereits im August. Verschiedene antifaschistische Initiativen rufen in diesem Zusammenhang dazu auf, rechte Rückzugsräume und Geschäftswelten aus der Deckung zu holen und anzugehen. Neben gemeinsamen öffentlichen Aktionen können sich alle Antifaschist_innen, die sich als Teil der Kampagne begreifen wollen, mit ihren eigenen Inhalten und Aktionsformen einbringen.

Presse: Holsteiner Courier | Kieler Nachrichten

Kampagneninfos: andiesubstaz.noblogs.net


Kundgebung vor dem “Eselpark Nessendorf”

Kundgebung im Ortskern von Martensrade


Die Gebäude von Dietmar Muniers Verlagsgruppe

Antifaschistische Grundstücksbegutachtung

Kundgebung vor dem “Heilcentrum Pless”

HH-St.Georg: Verfahren gegen Kieler Genossen eingestellt

Was eigentlich nur als sogenannter Sprungtermin zur Wahrung formaler Fristen im laufenden Prozess gegen einen Kieler Antifaschisten im Zusammenhang mit den Gegenaktivitäten zum Hamburger Naziaufmarsch am 2. Juni 2012 angelegt war, endete vor dem Amtsgericht Hamburg-St. Georg heute am 9. August 2013 binnen weniger Minuten überraschend mit der Einstellung des Verfahrens nach §153a StPO. Sowohl Richterin und Staatsanwaltschaft, als auch der Anwalt des Angeklagten stimmten dieser unter der Auflage einer Zahlung von 500€ an die Arbeitsgemeinschaft Neuengamme, der Interessenvertretung ehemaliger Häftlinge des KZ Neuengamme, ihrer Angehörigen und Hinterbliebenen, zu.

Hintergrund des Prozesses, der am 26. Juli 2013 mit dem de facto einzigen Verhandlungstag begonnen hatte und von Protestaktionen antifaschistischer und Antirepression-Gruppen begleitet worden war, an denen sich an einem Freitagmorgen etwa 100 solidarische Menschen beteiligt hatten, war ein nach Zeugenaussagen dreier Polizisten am Abend des 2. Juni 2012 nahe des Hamburger Hauptbahnhofes vermeintlich erfolgter Angriff des Angeklagten auf einen der ihrigen. Beobachter_innen zufolge war es jedoch der Angeklagte selbst gewesen, der während eines rechtswidrigen Einkesselungsversuchs antifaschistischer Demonstrant_innen durch Angehörige einer Brandenburger Bereitschaftspolizeieinheit niedergeschlagen, brutal festgenommen und verletzt wurde. Auch entgegen dieser Tatsache erhielt der Betroffene Anfang des Jahres schließlich einen Strafbefehl unter dem Vorwurf der „Körperverletzung“ und des „Widerstands gegen Vollstreckungsbeamte“. Dem eingelegten Widerspruch folgte die heute zu Ende gegangene Hauptverhandlung vor dem Amtsgericht St. Georg.
Sowohl die Unterstützer_innen außerhalb des Gerichtssaals, wie auch der Anklagte selbst in seiner Prozesserklärung hatten immer wieder betont, dass das vordergründige Anliegen der Prozessführung darauf abziele, brutale Polizeieinsätze wie dem in Hamburg am 2. Juni 2012, die mit der üblicherweise anschließend inszenierten medialen Hetze und der strafrechtlichen Verfolgung von Antifaschist_innen in keinen kausalen Einklang zu bringen sind, nicht unwidersprochen im Raum stehen zu lassen und stattdessen den Kampf um die Deutungshoheit der Geschehnisse politisch und juristisch zu führen. Ziel war es gewesen, durch die öffentliche Begleitung, die politische Einordnung und eine offensive Verteidigungsstrategie in die strukturell ungleichen Machtverhältnisse vor Gericht einzugreifen und die polizeiliche Darstellung der Ereignisse in ihrer Glaubwürdigkeit zu beschädigen. Zur juristischen Wahrheitsfindung im bürgerlichen Sinne habe man jedoch nicht beitragen wollen, weshalb der Angeklagte die Aussage verweigert hatte.
Dass der Prozess nun entgegen ursprünglicher Erwartungen mit einer Einstellung endete, werten der Angeklagte und seine Unterstützer_innen als Hinweis darauf, dass diese Strategie aufgegangen ist. Dass die Anklage den billigen Hintergrund gehabt habe, dass die am Einsatz beteiligten Beamten die Tatsache ihres brutalen Übergriffs mit einer prophylaktischen Anzeige unter umgekehrten Vorzeichen verwässern wollten, sei während des Prozesses allzu offensichtlich geworden. Die schwache Polizeilegende sei nicht mehr ohne Weiteres als Begründung für eine Verurteilung aufrecht zu erhalten gewesen, weshalb die Option der einvernehmlichen Einstellung des Verfahrens überhaupt auf den Tisch gekommen sei. Auch wenn es bedauerlich sei, dass die zwei noch nicht gehörten Brandenburger Polizeizeugen sich nun nicht mehr zu ihrer gewalttätigen Festnahmepraxis werden äußern müssen, was sicherlich noch das eine oder andere interessante Detail über den Normalzustand des deutschen Polizeiwesens ans Licht der Öffentlichkeit gebracht hätte, sei das Ergebnis der Prozessarbeit zufriedenstellend. Auch wenn der Angeklagte die Spende sicherlich lieber aus freien Stücken getätigt hätte: Kein Cent gehe in irgendwelche Staatskassen, sondern komme der Aufrechterhaltung des Gedenkens an die Verbrechen Nazi-Deutschlands zu Gute. Und der betroffene Genosse sei im wahrsten Sinne des Wortes mit einem blauen Auge davon gekommen – alles in allem demnach eine gute Bilanz!
Der Angeklagte und seine Unterstützer_innen danken allen, die den Prozess solidarisch begleitet haben und hoffen, dass die insgesamt positive Wendung des Verfahrens andere Betroffene staatlicher Repression dazu ermutigt, kämpferisch und politisch mit Strafbefehlen, Bußgeldern und Prozessen umzugehen und nicht im stillen Kämmerlein jede staatliche Frechheit zu schlucken.


Solispaziergang zum Gericht am 26.7.2013

HH-St.Georg: Erster Prozesstag gegen Kieler Antifaschisten

Am Freitagmorgen des 26. Juli 2012 trafen sich ab 8 Uhr bis zu 100 solidarische Genoss_innen am Hamburger Hachmannplatz um einen Kieler Antifaschisten zum Amtsgericht St. Georg zu begleiten, dem im Zusammenhang mit den antifaschistischen Gegenaktivitäten zum Hamburger Neonazi-Aufmarsch vom 2. Juni 2012 Körperverletzung an einem Polizisten und Widerstand vorgeworfen wird.
Am Gericht angekommen wurde ein Redebeitrag verlesen, in dem der brutale Polizeieinsatz vom 2.6.2012, darunter auch der der Anklage zu Grunde liegende frühabendliche Polizeiübergriff am Hauptbahnhof, in Erinnerung gerufen sowie die politischen Beweggründe des Angeklagten, den vor einigen Monaten erlassenen Strafbefehl nicht zu akzeptieren, dargelegt wurden. Selbiger Text wurde als Flugblatt im Umfeld der Demo verteilt. Am Gerichtsgebäude prangte zudem passend zum Tag die Parole „Gegen Staat und Justiz“.

Am Rande der Demo und in der Nähe des Gerichts trieben sich mit Stephan Buschendorff und Walter Hoeck aus dem Umfeld der „German Defence League“ eine zeitlang auch zwei Faschisten herum, die versuchten die Demonstrant_innen abzufilmen und zu fotografieren. Das bescheidene Ergebnis ihrer Recherchebemühungen, das sie mittlerweile via soziale Netzwerke öffentlich gemacht haben, dürfte die Betroffenen jedoch nicht sonderlich beunruhingen.
Der Prozess selbst begann damit, dass der Anwalt des angeklagten Antifaschisten die improvisierten Taschen- und Körperkontrollen der Justizwachen am Eingang des Gerichtssaals beanstandete, was die Richterin darauf mit der Demo und der sich am Amtsgericht befindlichen Parole rechtfertigte. Desweiteren stellte die mangelnde Platzanzahl im Verhandlungszimmer ein Problem dar, weil sich draußen noch jede Menge Menschen befanden, die sich das bürgerliche Schauspiel nicht entgehen lassen und den Genossen im Gerichtssaal unterstützen wollten. Die Richterin lehnte den anwaltlichen Antrag auf Verlegung in einen größeren Saal ab. Schlussendlich wurde durch das Zusammenrücken der Zuschauer_innen ermöglicht, dass bis zu 16 Menschen in den Saal passten und den den Prozess begleiten konnten.

Nach der Standartprozedur des Abfragens der Personalien und der Verkündung der Anklage, bekam der Genosse die obligatorische Gelegenheit sich zur Sachlage zu äußern. In einer Prozesserklärung verneinte der Genosse diese und legte seine politischen Beweggründe und eine persönliche Bewertung des Spektakels dar. So äußerte er in der Erklärung u.a., sich keine Illusionen über vermeintliche „Rechtsstaatlichkeit“ zu machen. Dies veranlasste die Staatsanwältin dazu, zu betonen, dass es ihr sehr wohl darum ginge, „die Wahrheit“ aufzudecken und einen „fairen Prozess“ zu führen. Außerdem thematisierte der Angeklagte die auch diesem Fall angewandte Prozedur des Umdeutens von Polizeigewalt in angebliche Gewalt gegen Polizist_innen.
Es folgte ein ausführlich begründeter Antrag des Verteidigers des Angeklagten, der die freiheitsentziehende Maßnahme und den formalen Ablauf der Geschehnisse am 2. Juni 2012 und insbesondere die Rechtmäßigkeit des gesamten Einsatzes auf dem Bahnhofsvorplatz juristisch bezweifelte während dessen sich der Vorfall ereignete und daher die Anklage als unbegründet zurückwies. Richterin und Staatsanwältin folgten diesem Antrag nicht. Anschließend erfolgte die Befragung des ersten Polizeizeugen Fritsche, der am besagten Tag als Teil einer Brandenburger Einheit an der brutalen Festnahme des Genossen beteiligt gewesen war. Er tritt im Verfahren als Geschädigter auf und hatte sich sogar dazu hinreißen lassen, einen Antrag auf Schmerzensgeld zu stellen. Dieser wurde in der vorliegenden Form aber selbst von der Richterin als substanzlos bewertet und daraufhin vom vermeintlich Geschädigten verworfen. Immer wieder kam es während der Aussage des Polizeizeugen zu Unmutsbekundungen der Zuschauer_innen, worauf die Richterin Ordnungsstrafen androhte. Im weiten Verlauf seiner Aussage mutmaßte der Zeuge über den u.a. angeklagten Widerstand, dass dieser durch die Fixierung des Genossen hervorgerufen worden sein könnte, der sich seines Erachtens aufgrund von Schmerzen eingedreht hatte und deshalb nur durch drei Beamte habe festgenommen werden können.
In Laufe der weiteren, detailierten Vernehmung des „Geschädigten“ durch den Anwalt begannen dessen Darstellungen, in denen er sich oftmals nur noch schemenhaft an den Tag erinnern konnte, zu wackeln. Sowohl bezüglich des angeblichen Angriffs auf ihn, welcher der Festnahme vorangegangen sein soll und nun als Körperverletzung angeklagt ist, als auch des Aktes der Festnahme, von der der Angeklagte verschiedene Verletzungen im Gesicht davongetragen hat, traten vermehrt Ungereimheiten in seiner Version der Dinge auf. Die Brutalität der Festnahme wiederum wurde seitens der Verteidigung durch Fotos und ein ärztliches Attest untermauert. Zudem wurden Polizei-eigene Videoaufnahmen gezeigt, die zeitlich natürlich erst nach der eigentlichen Festnahme und den angeblichen Taten des Genossen beginnen, jedoch das schikanöse Verhalten der Polizisten gegenüber dem Angeklagten nach der Festnahme dokumentieren, was den Zeugen in Erklärungsnot brachte.
Nach knapp drei Stunden wurde der Prozess nach der Zeugenvernehmung aus Zeitgründen für diesen Tag beendet und weitere Termine festgelegt. Der Verhandlung soll nach einem nur formalen und daher unbedeutenden sogenannten „Sprungtermin“ am 9. August am 29. August um 9 Uhr sowie am 17. September um 10 Uhr mit der Befragung der Polizeizeugen Winzer und Busse fortgesetzt werden.
Insgesamt kann resümiert werden, dass der erste Prozesstag deutlich schlechter hätte laufen können. Die durch die polizeilichen Darstellungen geschilderte Sachlage scheint bisher weder von der Staatsanwaltschaft noch seitens der Richterin abschließend als feststehend bewertet zu werden und der politischen Einordnung des Prozesses konnte durch die Solidemo und den Angeklagten selbst Gehör verschaffen werden. Es waren für einen Freitagmorgen erfreulich viele solidarische Begleiter_innen vor Ort und der Saal durchgängig bis auf den letzten Platz gefüllt. Die mobilisierenden Gruppen und der Angeklagte selbst zeigten sich dafür dankbar. Man wird sehen, wie es am 29.8. weitergeht. Antifaschistische und Antirepressionsgruppen kündigten eine weitere kritische Begleitung auch der nächsten Verhandlungstage bereits an.

Prozesserklärung / Amtsgericht HH-St. Georg // 26.7.13

Prozesserklärung zum Prozess gegen einen Kieler Antifaschisten am 26.7.13 in Hamburg anlässlich des Naziaufmarsch in Hamburg am 2. Juni 2012

Ich bin heute angeklagt, weil mir auf Grundlage der Aussagen dreier Polizisten vorgeworfen wird, am Abend des Aufmarsches von etwa 600 Neonazis am 2. Juni 2012 in Hamburg-Wandsbek am Hamburger Hauptbahnhof einen dieser Polizisten mit einer abenteuerlichen Schlag-Knie-Kombination angegriffen und verletzt zu haben und mich bei der anschließenden Festnahme zur Wehr gesetzt zu haben. Vorausgegangen sei meinem angeblichen Angriff der Versuch seiner Polizeieinheit, mich und andere als Antifaschist_innen ausgemachte Personen durch Umzingelung davon abzuhalten, in das Bahnhofsgebäude zu gelangen, das etwa zeitgleich von abreisenden Neonazis passiert worden sein soll.

Wir werden im Laufe des Prozesses voraussichtlich noch Polizei-eigene Videoaufzeichnungen von der Abführung meiner Person zu Gesicht bekommen, die nicht zufällig erst nach den vermeintlichen Handlungen, die mir vorgeworfen werden, einsetzen, aber trotzdem eine andere Version des Geschehens als naheliegender erscheinen lassen: Da physischer Widerstand ohne übernatürliche Kräfte nahezu eine Sache der Unmöglichkeit ist, wenn drei gepanzerte Personen ihre volle Körperkraft einsetzen, um eine ungepanzerte Person auf dem Boden zu fixieren, wird es wohl auch keinen entsprechenden Widerstand gegeben haben. Und wenn der angebliche Täter, also ich, mit blutiger Nase über den Bahnhofvorplatz und vorsätzlich gegen eine Schiebetür geschubst wird, drängt sich der Verdacht auf, dass irgendeine Art von Schlagkombination wohl kurz zuvor eine Körperverletzung hervorgerufen hat, Empfänger und Absender in den der Anklage zu Grunde liegenden Aussagen aber offensichtlich vertauscht wurden. Nur der Vollständigkeit halber sei erwähnt, dass ich anschließend während einer Odyssee durch verschiedene Polizeiwachen, Gefangenenzellen und Amtszimmer noch etwa fünf Stunden meiner Freiheit beraubt wurde.

Nun könnte ich empört feststellen: „Mir ist hier ganz offensichtliches Unrecht widerfahren, dies ist ein Skandal!“ Und diesen gelte es nun mit der Kundtat meines Wissens über die tatsächliche Vorgänge am frühen Abend des 2.6., Tatort Hauptbahnhof, aufzudecken, um vor dem unabhängigen Gericht seine Richtigstellung zu erwirken. Dies ist aber nicht die vordergründige Motivation, die mich veranlasst hat, Widerspruch gegen den für Gericht und Staatsanwaltschaft äußerst komfortablen, weil arbeitssparenden und im nicht-öffentlichen Raum zum Ziel führenden, Strafbefehl einzulegen, den ich vor ein paar Monaten erhalten habe. Denn dagegen, mir als linker Antifaschist, der hier auch nicht vor hat, seine politischen Überzeugungen und damit auch nicht die selbstredende Teilnahme an den Gegenaktivitäten zum Naziaufmarsch am 2.6. zu leugnen, vor Gericht realistische Chancen auszumalen, sprechen durch zahllose Fälle unterfütterte Erfahrungswerte. Diese veranlassen mich im Gegenteil leider dazu, anzunehmen, dass bürgerliche Gerichte spätestens bei der heutigen Konstellation – unbelehrbarer linker Trotzkopf vs. drei im Verprügeln von Demonstrant_innen und seinem juristischen Nachspiel wohl erfahrene Angehörige einer kasernierten Truppe Bereitschaftspolizist_innen – schnell mal seine vorgebliche Unabhängigkeit verliert und Judikative und Exekutive eine letztlich kaum verwunderliche Interessengleichheit bei der Wahrung ihrer Sicherheit und Ordnung beweisen. Eine Aussage meinerseits würde somit kaum mehr als den Zweck erfüllen, als den Schein einer unvoreingenommen und jenseits politischer Interessen urteilenden Gerichtsbarkeit zu wahren, um am Ende trotzdem der Einheitsaussage des von Beruf aus glaubwürdigen polizeilichen Gegenübers zu unterliegen.
Ein Fünkchen Hoffnung, hier heute vielleicht trotzdem noch meinen Kopf ein Stück weit aus der Schlinge zu winden, setze ich wenn überhaupt darin, dass die drei Brandenburger Kollegen, die uns später noch im Gerichtssaal beehren werden, dann vielleicht doch nicht so routiniert sind, wie bei der am 2.6. unter Beweis gestellten in Perfektion praktizierten Disziplin des Aufmischens von Demonstrant_innen. Für einen Genossen hat dieser eher die Regel bestätigende Ausnahmefall ebenfalls im Zusammenhang mit dem 2.6.2012 im Februar ja immerhin überraschenderweise einen vorläufigen Freispruch bedeutet.

Aber was verspreche ich mir stattdessen davon, wenn ich mich im Vorfeld des Prozesses für die Anklagebank entschieden habe, obwohl dies wohl einer der letzten Orte ist, an dem man für Gewöhnlich gerne Platz nimmt? Nun, ich bin es leid, dass das Gelaber von der zunehmenden Gewalt gegen Polizist_innen, dass auch im Nachklang des 2.6. mal wieder, z.B. unter erheblicher Beihilfe der rechtspopulistischen „Deutschen Polizeigewerkschaft“, durch die Mainstream-Medien geisterte, unwidersprochen hinzunehmen. Insbesondere dann, wenn auch meine zu erwartende Verurteilung u.a. den Zweck hat, Zahlen herbeizuführen, die dieses Märchen dann statistisch belegen sollen. Dass die Aussagekraft solcher Beweisführungen über tatsächliche Verhältnisse dann auch tatsächlich der eines Märchens gleichkommt, bezeugen u.a. die heute zu verhandelnden Geschehnisse: Polizeiübergriffe, wie sie ganz alltäglich alle möglichen Menschen erleiden müssen, die sich den nicht selten auch willkürlichen Spielregeln der selbstherrlichen Hüter_innen der bürgerlichen Ordnung nicht fügen wollen – z.B. aus politischen Gründen oder weil sie lieber ihren eigenen, viel besseren Regeln vertrauen – oder dies gar nicht können – etwa weil ihnen das hierzu nötige Kleingeld oder das richtige Ausweisdokument fehlt – gehen nicht als solche in die öffentliche Wahrnehmung ein. Im Gegenteil: Ist dem Kollegen bei einem Einsatz mal wieder Faust oder Knüppel über das gesetzlich gebilligte Maß hinaus ausgerutscht, etwa weil das Feindbild passte oder ihm nicht die gewünschte Unterwerfung entgegengebracht wurde, ist die Anzeige mit umgekehrten Vorzeichen schnell geschrieben, die Aussage abgestimmt, die herzzerreißende Pressemitteilung über die Polizei als Opfer inkl. Forderung nach „drastischen Strafen durch die Justiz“ und keinen „Kuschelskurs mit Antifaschisten“ in Umlauf gebracht und das Urteil damit bereits weitestgehend festgeschrieben. Und – voilà : Obwohl die Straße ein anderes Lied zu singen weiß, nimmt in den Parlamenten, den Medien, an den Stammtischen und wahrscheinlich sogar in der polizeilichen Selbstwahrnehmung nun nicht mehr Polizeigewalt, sondern Gewalt gegen Polizist_innen zu.

Aber auch eine andere Funktion eint bürgerliches Märchen und Propaganda à la DPolG und Verbündete: Beide arbeiten bewusst mit Unwahrheiten, die gezielt verbreitet und so penetrant wiederholt werden, dass selbst der nüchterne Verweis auf das überdeutliche Verhältnis von 450 während des Polizeieinsatzes am 2.6. verletzten Antifaschist_innen gegenüber 19 angeblich verletzten Beamten nicht mehr gegen deren Horrorszenario eines „in Schutt und Asche gelegten Stadtteils Wandsbek“ anzukommen weiß. Aber es ist nicht nur der polizeiliche Eigennutz nach belieben die Sau raus lassen zu dürfen, der dahinter steht, sondern es geht vielmehr noch auch um eine übergeordnete gesellschaftliche Zielsetzung. Das Zerrbild des zunehmend geschundenen Opfers Polizeibeamte_r und die Lüge von dem Ansteigen von Kriminalität und Gewalt sind die propagandistische Vorbereitung dafür, ohne breiten gesellschaftlichen Widerspruch auf gesetzgebender Ebene das Feld der polizeilichen Befugnisse immer mehr auszuweiten, das Strafmaß zu erhöhen sowie Grundrechte einzuschränken und auszuhöhlen. Ziel solcher Maßnahmen ist es natürlich nicht, das Leben der Menschen sicherer zu gestalten, wie dann suggeriert wird, sondern einen staatlichen Kontroll- und Repressionsapparat zu installieren, der die herrschende Ordnung selbst dann in der Lage ist aufrecht zu erhalten, wenn das soziale Konfliktpotenzial der gleichzeitigen Verarmungs- und Verunsicherungspolitik als Prävention und autoritäre Antwort auf die andauernde kapitalistische Weltwirtschaftskrise sich auch hier im Land der Profiteure einmal, in welcher Form auch immer, droht aufzubrechen, wie es – im Vergleich vielleicht etwas hinkend – anderswo längst der Fall ist.

Und an diesem Punkt lohnt es sich dann auch mal, kurz von der moralisierenden zur nüchternen Perspektive überzugehen: Denn solange es den beruflichen Tätigkeiten des_der Polizist_in inbegriffen ist, der Gesetzeslage entsprechend Wohnungslose von öffentlichen Plätzen zu vertreiben, rassistische Kontrollen durchzuführen, Abschiebungen zu vollziehen, Mieter_innen aus ihren Wohnungen zu räumen, Ladendiebe festzunehmen, von Zeit zu Zeit mal einen x-beliebigen Störenfried aus nichtigen Gründen zu erschießen oder eben Nazi-Demos durchzusetzen, kurzum: eine Ordnung zu hüten, die linke Aktivist_innen gemeinhin als menschenfeindlich ablehnen, herrscht zwischen diesen und der Polizei ein Interessengegensatz, den selbst die noch so ernst gemeinteste Deeskalationstrategie nicht in der Lage wäre, zu versöhnen. Folglich ist es kaum vermeidbar, dass linke Aktivist_innen und die Polizei von Zeit zu Zeit aneinandergeraten. Am heute zu verhandelnden Tag sind tausende Antifaschist_innen mit dem Ziel auf Hamburgs Straßen unterwegs gewesen, den Naziaufmarsch nach Möglichkeit zu verhindern. 4500 Polizist_innen wiederum waren damit beauftragt, ihn mit allen Mitteln möglich zu machen. Dieser Antagonismus wurde an diesem Tag in unzähligen Fällen physisch, in übergroßer Mehrheit zu Ungunsten der Meinigen.
Doch solange deutsche Neonazis in unfassbarer Regelmäßigkeit Menschen ermorden können, wie erst am Mittwoch letzter Woche wieder im bayrischen Kaufbeuren geschehen, als das Pack auf einem Volksfest einen 34-jährigen aus Kasachstan stammenden Mann aus rassistischen Gründen totprügelte und danach für ein Gros der örtlichen Bevölkerung die entscheidende Sorge gewesen zu sein scheint, dass es die Fortsetzung seiner Festwoche gefährdet sah, weiß ich, dass meine Wut und mein Verantwortungsbewusstsein, dabei nicht tatenlos zuzusehen, gegenüber der Angst vor drohender Gefährdung meiner körperlichen Unversehrtheit und staatlicher Bestrafung obsiegen wird und auf welcher Seite ich auch das nächste Mal stehen werde, wenn die Polizei den Mördern den Weg bahnt und ihnen die Möglichkeit gibt, das ideologische Hintergrundgebrüll zu dem allein seit 1990 mindestens 184-fachen neonazistischen Töten in der BRD auf die Straße zu tragen.

Mein Dank gebührt den Genoss_innen, die mich hier heute im Gerichtssaal unterstützen und allen Menschen, die trotz Polizeigewalt und Repression weiter für ein soziales Miteinander aller in grenzenloser Gleichheit, Freiheit und Solidarität aufbegehren. Insbesondere möchte ich aus aktuellem Anlass denjenigen Anwohner_innen meine Hochachtung aussprechen, die in den vergangenen Wochen eindrucksvollen Widerstand gegen rassistische Polizeischikanen in Altona geleistet haben. Damit möchte ich schließen und habe ansonsten keine weiteren Worte zu der nun folgenden tragisch-komischen Vorstellung zu verlieren.

Alles eine Frage der Perspektive! Solidarität mit unserem angeklagten Genossen!

Aufruf der Autonomen Antifa-Koordination Kiel und der Roten Hilfe e.V. Ortsgruppe Kiel zum Prozess gegen einen Kieler Antifaschisten am 26.7.13 in Hamburg anlässlich des Naziaufmarsch in Hamburg am 2. Juni 2012.

Am 2. Juni 2012 wird in Hamburg Wandsbek ein Neonaziaufmarsch unter dem Motto „Tag der deutschen Zukunft“ von viereinhalb tausend Bullen trotz eines vehementen Widerstandes von bis zu 10.000 Antifaschist_innen durchgesetzt. Unter demselben Motto fanden bereits Neonaziaufmärsche in Pinneberg, Hildesheim, Braunschweig / Peine und dieses Jahr in Wolfsburg statt. Blockaden der Aufmarschroute der Neonazis in Hamburg von mehreren tausend antifaschistischen Aktivist_innen, zu welchen das Hamburger Bündnis gegen Rechts (HbgR) sowie das autonome-antifaschistische Bündnis “Keine Zukunft für Nazis” (aaB) aufgerufen hatten wurden von der Polizei mit all ihr zur Verfügung stehenden Mitteln angegriffen um dem rechten Auflauf einen angenehmen Verlauf ihrer geplanten Demonstration zu ermöglichen. Über sechs hundert Antifaschist_innen wurden zu diesem Zwecke von der Staatsgewalt über mehrerer Stunden in einem Polizeikessel ohne Zugang zu medizinischer Versorgung, Wasser oder Toiletten festgehalten. Im gesamten Tagesverlauf verletze die eingesetzte Polizei zielgerichtet zahlreiche Demonstrant_innen. Das Versammlungsrecht für Antifaschist_innen wurde am 2. Juni faktisch polizeilich unterbunden – hingegen der Neonaziaufmarsch mit aller Gewalt durchgeprügelt.

Jetzt, gut ein Jahr nach den Ereignissen des 2. Juni 2012 erhält ein Kieler Antifaschist, der sich ebenfalls an den antifaschistischen Aktionen gegen den „Tag der deutschen Zukunft“ beteiligt hatte von der Hamburger Staatsanwaltschaft einen Strafbefehl. Er soll am frühen Abend des 2. Juni am Hamburger Hauptbahnhof einen Polizeibeamten attackiert und leicht verletzt haben. Er wird den Stafbefehl nicht akzeptieren, nicht einfach zahlen, auch wenn es aus juristischer Perspektive womöglich der einfachste und kostengünstigste Weg wäre. Es wurde Widerspruch gegen den Strafbefehl eingelegt, am Freitag den 26.07.13 um 9.00 Uhr findet die Hauptverhandlung am Hamburger Amtsgericht St. Georg statt.

Eine „unerträgliche Gewaltorgie“ (Deutsche Polizeigewerkschaft, 2.6.2012)

Der Polizeieinsatz in Hamburg-Wandsbek wurde bereits im Verlauf des Tages und in seinem Nachklang von Antifaschist_innen scharf kritisiert. Schon während des Tages zeichnete sich ab, dass die politisch Verantwortlichen aus Polizei und Innenbehörde zu keinem Zeitpunkt den Willen hatten, den Naziaufmarsch trotz der massiven Proteste abzubrechen. Am 21. Juni 2012 beschäftigte sich ein Innenausschuss der Hamburger Bürgerschaft mit dem polizeilichen Vorgehen. Waren unmittelbar nach dem 2. Juni einerseits zwar einige kritische Stimmen zu vernehmen, die eine Aufklärung der Geschehnisse forderten, dominierten auf der anderen Seite völlig unkritische, aber leider nicht wenig gelesene, gehörte und gesehene Darstellungen des Tages die Mainstream-Medien, die es in plumpster populistischer Manier verstanden, die Geschichte so umzuschreiben, dass am Ende ein durchsetzungsstarker Staat erfolgreich über die „Links“- und Rechtsfaschisten gesiegt hatte und Ruhe und Ordnung verteidigt werden konnte. Kollateralschäden inbegriffen.

Die Frage wird nicht sein was geschehen ist, sondern wer die Macht hat, die Erinnerungen an das Geschehen zu bestimmen

Die konkrete Auseinandersetzung auf der Straße, der Akt sich als Antifaschist_in Neonazis entgegen zu stellen, die zu Hundert für ihre vernichtende Ideologie auf die Straße gehen wollen, und im Voraus möglichst viele Menschen zu erreichen und aufzufordern sich anzuschließen, ist ein essentieller Teil praktischer Antifa-Arbeit, er ist jedoch nicht der einzige. Um eine gemeinsame Perspektive entwickeln zu können, müssen wir mit unseren Positionen auch ein Jahr nach einem gewalttätig durchgesetzten Neonaziaufmarsch wahrnehmbar sein. Und zwar deutlicher, als z.B. die rechte Hetze einer DpolG (Deutsche Polizeigewerkschaft) oder eines Verfassungsschutzes, der eben zwar noch wegen seiner Kooperation mit der neonazistischen Mörderbande NSU in der öffentlichen Kritik stand, um mittlerweile längst wieder völlig unhinterfragt über sämtliche Kanäle öffentlicher Meinungsmache u.a. mittels Verfassungsschutzberichten gegen linke Bestrebungen zu hetzen. Ziel dieser „anti-extremistischen“ Propaganda in antikommunistischer Tradition ist es, die Grundlage für die ständige Verschärfung repressiver Herrschaftssicherung zu schaffen.

Wenn wir unseren Genossen nun bei seiner Entscheidung unterstützen, den Strafbefehl nicht unwidersprochen zu akzeptieren, geht es uns um die Deutungshoheit im Konkreten wie im Allgemeinen. Es geht darum, nach Ereignissen wie dem Polizeieinsatz am 2. Juni 2012 in Hamburg populistische Auswürfe wie die von z.B. der DpolG Hamburg, die nach am selben Tag in einer Pressemitteilung „für drastische Strafen durch die Justiz“ plädiert und „keinen Kuschelkurs mit Antifaschisten“ einfordert, nachdem sie vorher von einem „von randalierenden Antifaschisten verwüstetem“, gar „in Schutt und Asche gelegtem Standteil Wandsbek“ halluziniert und dem „besonnenen [!] Einschreiten der Polizei“ dankt, „dass nicht mehr passiert ist“, nicht unwidersprochen im Raum stehen zu lassen.

Konkret geht es auch darum, es nicht einfach zu akzeptieren, wenn am Ende (oder im Verlauf) eines solchen Tages, Antifaschist_innen von der Polizei geprügelt und dafür auch noch brutal festgenommen werden. Denn natürlich geht es hierbei nicht in erster Linie um die Vereitelung oder Ahndung vermeintlicher Straftaten, was in diesem Fall ohnehin synonym für allgemein wünschenswertes praktisches Vorgehen gegen Neonazis verwendet werden darf. Es geht bei solchen Polizeiübergriffen – neben den immer bestehenden Abschreckungs- und Einschüchterungseffekten zur Bewahrung von Ruhe und Ordnung – darum, entsprechende Zahlen von renitenten Aktivist_innen vorweisen zu können, die dann in einem Innenausschuss zur Rechtfertigung von über 450 verletzten Demonstrant_innen und der Außerkraftsetzung des Demonstrationsrechtes und der Bewegungsfreiheit präsentiert werden können. Es ist eine kausale Absurdität, wenn der Tenor der Mainstream-Medien in der Berichterstattung ob 19 verletzter Polizeibeamter über „gewaltbereite Chaoten“ herzieht, während über 450 durch den Polizeieinsatz, teils schwer verletzte Antifaschist_innen, keinen Anlass zur Empörung zu sein scheinen.

Oder deutlicher: wenn nach dem Ende eines Neonaziaufmarsches ein Antifaschist vorm Hamburger Hauptbahnhof von Bundespolizisten niedergeschlagen, verletzt und festgenommen wird, wofür die einzige offizielle Begründung der angebliche Versuch ist, ein Aufeinandertreffen mit in der U-Bahn sitzenden Neonazis verhindern zu wollen und dieser jetzt einen Strafbefehl wegen Widerstand und vermeintlicher Körperverletzung an einem der vier Beamten, die auf ihm gesessen und ihm die Nase blutig geschlagen haben, erhält, dann zielt dieses Manöver darauf ab, die Deutungshoheit über die Geschehnisse am 2. Juni 2012 im Sinne des Staatsapparates durchzusetzen.

Im Kontext der sich steigender Beliebtheit erfreuenden Darstellung der Polizei als Opfer zunehmender Gewalttaten, können die Statistiken mittels einfacher Strafbefehle entsprechend herbeigeführt werden. Denn ein akzeptierter Strafbefehl ist eine Verurteilung, gleichwertig der im Gerichtssaal und ein bezahlter Strafbefehl kommt einem Schuldeingeständnis gleich. Viel zu häufig werden Strafbefehle, die ins Haus geflattert kommen einfach unwidersprochen hingenommen und zähneknirschend bezahlt. Es scheint oft das kleinere Übel, da im Falle des Widerspruchs ja eine Hauptverhandlung droht, die zumeist als weitaus unangenehmer wahrgenommen wird. Mag es für den_die Einzeln_e ganz persönlich, vielleicht juristisch, wohl eher nicht politisch, eine verfechtbare Entscheidung sein, so sind die Konsequenzen für eine politische Bewegung fatal.

All around us…

Was bleibt denen, die am 2. Juni 2012 nicht auf Hamburgs Straßen unterwegs waren und von den Umständen nur aus dem Radio, der Zeitung oder dem Fernsehen erfahren haben im Gedächtnis? Kurzfristig mit Glück auch kritische Stimmen, aber im weitaus stärkeren Maße werden sie bombardiert mit öffentlichen Darstellungen, die nicht zwischen historisch mörderischer rechter Ideologie und emanzipatorischen Linken Bestrebungen zu unterscheiden wissen, Neonazis und Antifaschist_innen in einen Topf werfen und die armen Polizisten bedauern, die sich immer mehr Missbilligung, Nichtakzeptanz und Gewalt ausgesetzt fühlen. Steigende Zahlen von Gewalttaten gegen Polizeibeamte, deren Grundlage abgeurteilte „Straftäter_innen“ sind, dienen Verschärfungen der Gesetzeslage und rechtfertigen Einsätze wie Beschriebenen.

Das ist in der gegenwärtigen Situation, in der – nun auch im globalen Norden – die soziale Lage großer Teile der Gesellschaft mit fortschreitender Weltwirtschaftskrise stetig verunsichert und verschlechtert wird, für die Aufrechterhaltung des bestehenden Systems auch notwendig. Denn wenn Menschen in der Logik und Realität des Kapitalismus massenhaft zu billigem Humankapital oder gar zu Überflüssigen werden, bürgt dies zumindest potenziell Sprengstoff für die soziale Ordnung. Auch wenn das, was an verschiedenen Orten der Welt, wo sich Reibungspunkte zuspitzen und Zigtausende veranlassen, zusammen zu kommen um zu für die Verbesserung ihrer Lebensbedingungen einzutreten, in der BRD bisher wie gehabt nicht im größeren Maßstab absehbar ist: Mit der Krise steigt für die kapitalistisch verfasste Gesellschaft ganz grundsätzlich auch die Gefahr ihrer Störung, deshalb bedarf es ebenfalls und gerade in der BRD einer starken Polizei, die sich heute schon an der gewaltsamen Durchsetzung von Naziaufmärschen auch gegen den Widerstand Tausender erproben kann, ohne dass dies zu einem größeren Aufschrei führt. Denn nicht nur ihre Weltmeisterschaft im Gürtel-enger-schnallen und im Waffenexport lässt die BRD derzeit als Krisengewinner dar stehen, auch diejenige in der Perfektion ihres auch präventiv in alle sozialen Bereiche wirkenden Repressionsapparates trägt ihren Teil dazu bei. Aber so etwas wie Widerspruch ist hierzulande ja ohnehin eine Rarität, weshalb seine permanente Ausweitung auch reibungslos vonstatten zu gehen weiß.

Die Entscheidung unseres Genossen, den Strafbefehl nicht zu akzeptieren und stattdessen den Prozess zu führen ist eine Entscheidung sich zu widersetzen, renitent, ungemütlich und vor allem nicht einverstanden zu sein. Die Entscheidung, den Strafbefehl nicht zu akzeptieren bedeutet in erster Linie, den entsprechenden Instanzen, also der Gerichtsbarkeit, etwas mehr Mühe zu abzuverlangen, wenn sie Antifaschist_innen wegen was auch immer aburteilen möchten, sie zu nötigen, nicht nur einen Standartbrief ausfüllen und ausdrucken zu müssen, sondern sich in einer Hauptverhandlung als politische Justiz zu positionieren. Gleichwohl ist diesem Entschluss übergeordnet der Wille, den Kampf um die Deutungshoheit der Geschehnisse am 2. Juni 2012 in Hamburg zu führen.

Wir rufen dazu auf, am Freitag, 26.07.2013 in das Amtsgericht St. Georg zu kommen, um den angeklagten Antifaschisten dabei solidarisch zu unterstützen!

 

Autonome Antifa-Koordination Kiel | Rote Hilfe e.V. Ortsgruppe Kiel

HH: Am Freitag Prozess gegen Kieler Genossen

Am 2. Juni 2012 wurde in Hamburg-Wandsbek ein Neonaziaufmarsch unter dem Motto „Tag der deutschen Zukunft“ von viereinhalbtausend Polizist_innen trotz eines vehementen Widerstandes von bis zu 10.000 Antifaschist_innen durchgesetzt. Blockaden der Aufmarschroute der Neonazis von mehreren tausend antifaschistischen Aktivist_innen, zu welchen das Hamburger Bündnis gegen Rechts (HbgR) sowie das autonome-antifaschistische Bündnis “Keine Zukunft für Nazis” aufgerufen hatten, wurden von der Polizei mit all ihr zur Verfügung stehenden Mitteln angegriffen um dem rechten Auflauf eine möglichst störungsfreie Demonstration zu ermöglichen. Über sechshundert Antifaschist_innen wurden zu diesem Zwecke über mehrere Stunden in einem Polizeikessel ohne Zugang zu medizinischer Versorgung, Wasser oder Toiletten festgehalten. Im gesamten Tagesverlauf verletze die Polizei zielgerichtet zahlreiche Demonstrant_innen. Das Versammlungsrecht für Antifaschist_innen wurde am 2. Juni faktisch polizeilich unterbunden – hingegen der Neonaziaufmarsch mit aller Gewalt durchgeprügelt.

Knapp ein Jahr nach den Ereignissen des 2. Juni 2012 erhielt ein Kieler Antifaschist von der Hamburger Staatsanwaltschaft einen Strafbefehl. Er soll am frühen Abend des 2. Juni am Hamburger Hauptbahnhof einen Polizeibeamten attackiert und leicht verletzt haben. Anders als in dieser auf der Darstellung der beteiligten Polizisten beruhenden Behauptung, war es der nun Angeklagte, der bei diesem Ereignis von Bundespolizisten niedergeschlagen sowie verletzt und anschließend festgenommen wurde.
Der Angeklagte wird den Stafbefehl nicht akzeptieren, nicht einfach zahlen. Es wurde Widerspruch gegen den Strafbefehl eingelegt, am Freitag den 26.07.13 um 9.00 Uhr findet die Hauptverhandlung am Hamburger Amtsgericht St. Georg statt. Anlässlich dieser kündigen antifaschistische und Antirepressions-Gruppen einen Solidaritätsspaziergang zum Gericht an, der um 8 Uhr auf dem Hachmannplatz am Hamburger Hauptbahnhof beginnen wird und rufen zur kritischen Begleitung des Prozesses auf.
Die Intention hinter der Führung des Prozesses ist es, nach Ereignissen wie dem Polizeieinsatz am 2. Juni 2012 in Hamburg populistische Auswürfe wie z.B. die der DpolG (Deutschen Polizeigewerkschaft) Hamburg, die noch am selben Tag in einer Pressemitteilung für drastische Strafen durch die Justiz plädiert und keinen Kuschelkurs mit Antifaschisten einforderte, nachdem sie vorher von einem von randalierenden Antifaschisten verwüstetem, gar in Schutt und Asche gelegtem Standteil Wandsbek halluziniert und dem besonnenen [!] Einschreiten der Polizei dankt, nicht unwidersprochen im Raum stehen zu lassen.
Die Entscheidung, den Strafbefehl nicht zu akzeptieren bedeutet in erster Linie, den entsprechenden Instanzen, also der Gerichtsbarkeit, etwas mehr Mühe abzuverlangen, wenn sie Antifaschist_innen verurteilen möchten, und sich in einer Hauptverhandlung als politische Justiz zu positionieren. Gleichwohl ist diesem Entschluss übergeordnet der Wille, den Kampf um die Deutungshoheit der Geschehnisse am 2. Juni 2012 in Hamburg zu führen.

Überwachung von Antifa-Aktivist_innen in Lübeck

Lübecker Antifaschist_innen wurden in letzter Zeit Ziel von staatlichen Überwachungsmaßnahmen: Wie die taz am 28.4.13 im Internet berichtete wurden zwei Staatschützer dabei beobachtet, wie sie sich am Auto einer Genossin zu schaffen machten. An diesem und noch mindestens einem weiteren Auto wurden im Radkasten montierte GPS-Sender festgestellt, welche nun einer Hamburger Anwaltskanzlei übergeben wurden.
UPDATE: Zweiter Artikel aus der taz vom 29.4.13 zum Download als PDF von linksunten.indymedia.org: taz Nord, 29.04.2013, Seite 1 (PDF)
Die Schnüffelangriffe richten sich laut taz gegen antifaschistische Recherche-Strukturen in Schleswig-Holstein. Im aktuellen Verfassungsschutzbericht verschwendet die NSU-Akten-Vernichter-Behörde mehr als drei Seiten Papier in der „Analyse“ antifaschistischer Recherchestrukturen und Outing-Aktionen, vor allem in Zusammenhang mit der militanten Kampagne „Farbe bekennen! Den rassistischen Wahlkampf in S-H sabotieren“ aus dem Frühjahr 2012. Es muss davon ausgegangen werden, dass die Ermittlungen und Überwachungen momentan fortgesetzt werden, da auch dieses Jahr Antifaschist_innen im Vorfeld der Kommunalwahlen im Rahmen der Kampagne „DIY – In die antifaschistische Offensive!“ schon für ordentlich Ärger bei diversen Neonazis und RechtspopulistInnen in Schleswig-Holstein gesorgt haben.
Passt auf euch auf, macht Überwachungen und Anquatschversuche öffentlich!
Kontaktiert in solchen Fällen Antifa-Gruppen in eurer Region und meldet euch bei der Roten Hilfe!