Kieler Neonazi wegen gefährlicher Körperverletzung verurteilt

Am 22.2.11 fand am Amtsgericht Kiel der zweite Prozess aufgrund der Vorfälle um die konstituierende Ratssitzung am 12.6.2008 statt. Dem Kieler Neonazi Daniel Gericke wurde vorgeworfen, an diesem Tag zusammen mit einer Gruppe Neonazis eine kleine Gruppe antifaschistischer DemonstrantInnen angegriffen und einen Menschen dabei verletzt zu haben. Bereits im letzten Jahr wurde der Neumünsteraner Neonazi Nico Seifert im gleichen Fall verurteilt.
Artikel zum Prozess gegen Nico Seifert
Indymedia-Artikel zum 12.6.08
Daniel Gericke wurde genau wie Seifert vorgeworfen, einen Gegendemonstranten bei dem Angriff geschlagen und gegen den Kopf getreten zu haben, dieser erlitt dadurch u.a. einen Nasenbeinbruch. Der Prozess begann mit einer Einlassung Gerickes, in der er zugab an diesem Tag mit einer schwarz gekleideten Gruppe Neonazis dort gewesen zu sein. Er könne sich allerdings weder an den Geschädigten erinnern, noch daran, wie die Auseinandersetzung angefangen hatte.
Nach der Aussage des damals verletzten Gegendemonstranten wurde als Zeuge auch der in diesem Fall bereits verurteilte Nico Seifert geladen. Der wurde allerdings nach einer Ermahnung vom Gericht schnell wieder nach Hause geschickt, nachdem er von einem „Angriff von 40-60 vermummten Antifas“ auf die Gruppe Neonazis fabulierte und sich zu unrecht verurteilt sah. 
Nach einer kurzen Pause folgte die Verlesung der Aussagen der damals eingesetzten Polizisten und die Plädoyers der AnwältInnen. Die Staatsanwältin sah Gerickes Beteiligung an der Auseinandersetzung als erwiesen an, er sei allerdings nicht der Hauptangreifer gewesen. Als positiv wertete sie seine Einlassung und sein „unauffälliges“ Verhalten in den letzten drei Jahren. Sie forderte eine Bewährungsstrafe und eine Geldstrafe. Auch Gerickes Verteidiger lobte sein kooperatives Verhalten und akzeptierte die Strafforderung.
Damit endete der Prozess in der Verurteilung Gerickes wegen gemeinschaftlicher und damit gefährlicher Körperverletzung zu einer Strafe von sieben Monaten auf zwei Jahre Bewährung sowie einer Geldsumme von 2000 EUR.
Knapp drei Jahre nach den Vorfällen sind nun zwei der mindestens 11 beteiligten Neonazis verurteilt. Der auch an dem Tag festgenommene Peter Borchert wurde in diesem Fall nicht angeklagt.
Der Prozess wurde von AntifaschistInnen sowie FreundInnen und UnterstützerInnen des Geschädigten begleitet. Eine Einheit der Bereitschaftspolizei war mit mehreren Wagen vor dem Gericht und auch im Gerichtssaal waren mehrere Polizisten und GerichtsbeamtInnen anwesend.